Das AG hat einer Beschwerde gegen die versagte Gewährung von Akteneinsicht nicht abgeholfen und die Sache dem LG Hagen vorgelegt. Das LG hat die Entscheidung des AG insoweit aufgehoben, dass die Bußgeldstelle angewiesen worden ist, die Falldatensätze der gesamten Messreihe, die Wartungsunterlagen, die Baumusterprüfbescheinigung, die Gebrauchsanweisung für Auswertesoftware und Messanhänger sowie das Standort-Erstinbetriebnahmeprotokoll zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen wurde die Beschwerde zurückgewiesen. Gegenstand ist hier allein der Nichtabhilfebeschluss des AG.

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