Ein Auskunftsanspruch gegen den VR auf Aushändigung von Unterlagen über frühere Beitragsanpassungen kann nicht mit der Begründung geltend gemacht werden, der VN habe die Unterlagen möglicherweise aufgrund eines Umzugs verloren und sei auch nicht gehalten gewesen, sie aufzubewahren.

OLG Braunschweig, Beschl. v. 12.1.2024 – 2 U 106/22

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?