Damit Sie ungeachtet der sich hier heute noch anschließenden Diskussion etwas haben, dass Sie mit nach Hause nehmen können, habe ich mir die Mühe gemacht und die von mir ausgewertete Rechtsprechung grafisch dargestellt. Ich habe eine Landkarte erstellt, die im Rahmen einer Farbskala anzeigt, wo besonders niedrige und wo besonders hohe Anforderungen an den Vortrag des Anspruchstellers gestellt werden.

Dabei zeigt sich eine gewisse Singularität, auf die ich aufmerksam machen möchte: Sollten Sie einen Geschädigten vertreten, bietet es sich an, soweit möglich einen Gerichtsstand innerhalb des Korridors zwischen Oldenburg, Rostock und Bamberg zu wählen. Hier haben Sie eine recht hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass geringerer Vortrag ausreichend sein kann. Außerhalb des Bereichs wollen Sie dann lieber den Schädiger vertreten, da es in diesen Bezirken deutlich schwerer ist, einen Haushaltsführungsschaden schlüssig darzulegen. Mit Blick auf die dort auch immer wieder angewandte Tabelle von Pardey kann diese Singularität ohne Weiteres als Pardey’sches Dreieck bezeichnet werden.

Was uns dieser Umstand aber auch zeigt, ist, dass deutschlandweit sehr uneinheitliche Anforderungen an die Substantiierung eines Haushaltsführungsschadens im Prozess gestellt werden. Damit haben wir keine Vergleichbarkeit der Rechtsprechung, keine Verlässlichkeit in der anwaltlichen Prognose einerseits, aber auch in der Prognose des Schadensversicherers andererseits und man könnte auf die Idee kommen, dass das in irgendeiner Art und Weise, vielleicht auch nur subjektiv empfunden, ungerecht ist.

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