Das vorgeschlagene Tabellenwerk könnte uns diesen Streit in Teilen nehmen und somit eine Beweisaufnahme deutlich effizienter und nachvollziehbarer ablaufen lassen. Der Geschädigte hätte sich noch mit der Aufgabe zu befassen, seinen konkreten Haushalt darzulegen, nicht aber die dazugehörigen Aufwände und Einzeltätigkeiten, die auf Basis des Tabellenwerks dann in der Tat statistisch zu antizipieren wären.

Auch den von der Kollegin Ersfeld angesprochenen technischen Besonderheiten und Neuerungen könnte recht schnell Rechnung getragen werden. So könnten in der Tabelle Haushalte mit und ohne technische Hilfsmittel abgebildet werden.

Die Frage, wie wir die Gesamttätigkeit der Haushaltsführung auf die Mitglieder des Haushaltes verteilen, ist ebenfalls eine überwiegend statistische und lässt sich meines Erachtens an den schon von Pardey entwickelten Kriterien der Berufstätigkeit der Haushaltsangehörigen ableiten. Ähnlich wie bei den Verteilungsquoten zum Barunterhaltsschaden könnte hier eine regelmäßig überwiegend wahrscheinliche Verteilung angenommen werden.

Es wäre dann im Übrigen auch ein Leichtes festzustellen, inwieweit eine Umorganisation des Haushalts in Abhängigkeit zur Länge des Haushaltsführungsschadens Sinn macht. Liegen im konkreten Fall die Anschaffungskosten für einen Staubsaugroboter unter dem für diesen Punkt anfallenden Haushaltsführungsschaden, so kann der Schädiger darüber nachdenken, dem Geschädigten ein entsprechendes Gerät zur Verfügung zu stellen und ihn dann auf die zeitmäßig günstigere Aufwandsstufe zu verweisen.

Völlig klar ist, dass natürlich auch dieses Vorgehen nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile bietet.

Offensichtlich können wir die Beweisaufnahmen zum Teil massiv abkürzen und so auch die Rechts- und Prognosesicherheit in den Verfahren steigern. Der Zugang zum Haushaltsführungsschaden wäre insgesamt einfacher, weil überschaubarer. Gleichzeitig verhindern wir so aber auch eine Überkompensation – ich erinnere hier noch einmal an die Beispiele, in denen sieben Mal die Woche Staub gesaugt und sechs Mal die Woche eingekauft wird. Auch diese überbordende Geltendmachung von Ansprüchen wäre dann ein Thema der Vergangenheit. Die Tabelle kann jederzeit geöffnet werden für neue oder zusätzliche Tätigkeiten und beruht auf einem aktuellen und empirischen Datenbestand. Das setzt natürlich voraus, dass in deutlich kürzeren Abständen als zehn Jahren entsprechende Erhebungen stattfinden und zum anderen auch, dass – wie beispielsweise im Bereich der Mietwagenkosten – die Teilnehmer an der Umfrage nicht dahingehend geprimt werden, ein möglichst hohes bzw. arbeitsaufwändiges Ergebnis zu schildern.

Offensichtlicher Nachteil ist natürlich das Verlieren des konkreten Vortrags hinsichtlich des Umfangs des Schadens, möglicherweise wird auch Besonderheiten des Haushalts nicht ausreichend Rechnung getragen. Klar ist auch, dass der Anspruch häufiger geltend gemacht wird, wobei es eine Frage der Aufwandskalkulation ist, inwieweit hieraus auch höhere Aufwendungen folgen. Das sehe ich auf den ersten Blick wegen der zwar geringeren Zugangshürde bei aber gleichzeitigem Abschneiden der Ausreißer nach oben eigentlich nicht; ein konkretes Zahlenwerk ließ sich dazu aber nicht branchendeckend ermitteln. Bei einer verbindlichen Tabelle hätten wir zusätzlich das Problem der Berücksichtigung neuer Tätigkeiten wie beispielsweise aktuell im Schweizerischen System, wo Neuerungen wie der "Staubsaugroboter" natürlich nur verzögert Eingang in die Tabellenwerke bzw. Berechnungsmatrix finden. Klar ist auch, dass deutschlandweite statistische Erhebungen und ihre Auswertung Zeit benötigen und insoweit die Tabelle hinter der aktuellen Entwicklung hinterherhinken wird. Auch Zuständigkeits- und Kostenfragen sind zu klären.

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