2.1 Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17.5.2024 das vom Bundestag beschlossene Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Ziel des Gesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen. Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren. Wenn die am stärksten frequentierten Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert werden, sei ein sehr gut funktionierender Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von der Schiene vorzubeugen. Dieser Ersatzverkehr müsse vom Bund mitfinanziert werden. Zudem sei das Empfangsgebäude eines Bahnhofs ausdrücklich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und die Förderung der digitalen Ausrüstung der Schienenfahrzeuge gesetzlich zu verankern. Schließlich fordert der Bundesrat, dass eine Leistungssteigerung im gesamten Netz und nicht nur auf den Hauptstrecken sichergestellt werden müsse und Sanierungen nicht nur auf Hochleistungskorridore beschränkt werden dürfen. Andernfalls würden im ländlichen Raum bereits jetzt heruntergekommene Strecken weiter ins Hintertreffen geraten.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. 17.5.2024

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