Es handelt sich um ein neu entwickeltes Lasergeschwindigkeitsmessgerät.
Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf der Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung (LIDAR = Light Detection And Ranging).
Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst; der LIDAR sendet dabei kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scannwinkel) von 45° ab. Es ist damit ein Betrieb über mehrere Fahrspuren möglich.
Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt über (Laser)-Entfernungsmessungen.
Die Entfernung des Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesendet und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug wieder empfangen werden. Aus der Änderung der Entfernung des Fahrzeugs in Abhängigkeit von der Zeit wird die Geschwindigkeit des überwachten Fahrzeugs berechnet.
Innerhalb des Bereichs 75 m bis 20 m vor dem Gerät detektiert dieses ein Fahrzeug; innerhalb des Bereichs 50 m bis 20 m vor dem Gerät ermittelt dieses die Geschwindigkeit des Fahrzeugs; innerhalb des Bereichs 50 m bis 20 m vor dem Gerät muss das Fahrzeug für eine gültige Messung mindestens über eine zusammenhängende Strecke von ca. 10 m laufend auswertbare Signale liefern.
Der Mindestbereich von ca. 10 m kann beliebig innerhalb des Bereichs zwischen 50 m bis 20 m vor dem Gerät liegen.
Im Auswertebereich darf sich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs nicht um mehr als ca. 1 % ändern.
Das Gerät zeigt die über eine Regressionsrechnung ermittelte mittlere Geschwindigkeit innerhalb des Auswertebereichs an.
Das System prüft selbständig die Genauigkeit der Messwertbildung. Wird die geforderte Güte nicht erreicht, wird der Messwert verworfen.
Was unter "geforderter Güte" zu verstehen ist, wurde vom Hersteller bislang nicht genannt.
Dies ist bei Herstellern von Lasergeschwindigkeitsmessgeräten allerdings üblich. Offenbar fürchtet man mit der Bekanntgabe der Kriterien an einen gültigen Messwert, dass diese Kriterien von einem Konkurrenten übernommen werden.
Von der Herstellerfirma müsste jedoch zumindest ansatzweise mitgeteilt werden, welche Anforderungen sie an einen gültigen Messwert stellt und wie die Qualität eines Messwertes auf die "erforderliche Güte" hin überprüft wird.
Von hier aus wurde mit der PTB Braunschweig wegen der "geforderten Güte" Rücksprache gehalten (Dipl.-Ing. Fischer PTB Braunschweig). Von der PTB Braunschweig wurde lediglich mitgeteilt, dass das vorliegend eingesetzte Gerät die von der PTB vorgeschriebene/erwartete Genauigkeit bei der Geschwindigkeitsermittlung bei Versuchen mit einem Vergleichsgerät innerhalb der dem Gerät zugeordneten Toleranz von ± 3 km/h unter 100 km/h bzw. ± 3 % über 100 km/h immer einhielt.
Überschreitet die ermittelte Geschwindigkeit einen zuvor eingestellten Grenzwert, wird eine Fotodokumentation durch eine der beiden Digitalkameras des Doppelkamerasystems erstellt. Es wird dabei automatisch diejenige Kamera ausgewählt, die auf Grund ihrer Brennweite eine besser auswertbare Abbildung des Fahrers des Fahrzeugs erwarten lässt.
Überschreiten mehrere Fahrzeuge im Messbereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit, können außerhalb der Mindestblitzfolgezeit alle Geschwindigkeitsverstöße dokumentiert werden.
Die Zuordnungssicherheit der errechneten Geschwindigkeit zu einem bestimmten Fahrzeug wird durch eine Auswertehilfe in der Fotodokumentation gewährleistet.
Die Auswertehilfe besteht aus einem perspektivisch in das Foto eingeblendeten vertikalen rechteckigen, in seiner Breite variablen Rahmen.
Der Rahmen hat eine Höhe von 1,0 m; die Breite entspricht – bei der Messung des ankommenden Verkehrs – demjenigen Bereich der Fahrzeugfront, von welchem verwertbare Messwerte stammen.
Wenn die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs ermittelt ist, wird berechnet, welche Position das Fahrzeug unter Beibehaltung seiner ermittelten Geschwindigkeit und unter Beibehaltung seiner Fahrtrichtung zum Zeitpunkt des Auslösens des Messfotos innehaben wird. An dieser Stelle wird die Auswertehilfe in das Messfoto eingeblendet. Wenn sich das Fahrzeug auf dem Messfoto dann in der korrekten Position relativ zur Auswertehilfe befindet, geht man davon aus, dass der Messwert auch von diesem Fahrzeug stammt.
Folgende Kriterien müssen zur eindeutigen Identifizierung des gemessenen Fahrzeugs – bei der Messung des ankommenden Verkehrs – erfüllt sein:
- der untere Rahmen der Auswertehilfe muss auf dem Messfoto erkennbar unterhalb der Position der Vorderräder des gemessenen Fahrzeugs liegen;
- wenn möglich, sollte sich auch das vordere Kennzeichen zumindest teilweise innerhalb des Rahmens der Auswertehilfe befinden;
- innerhalb des Rahmens der Auswertehilfe dürfen auf dem Messfoto keine Teile eines weiteren Fahrzeugs zu sehen sein.
Ob bei Vorhandensein mehrerer Fahrzeuge auf dem Messfoto diese Zuordnung immer zutrifft, wird noch weiter zu überprüfen sein. Bei Vorliegen bestimmter Verkehrssituationen bestehen diesbezüglich derzeit zumindest noch geringe Zwei...