Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn
4. Aufl. 2009, Deutscher AnwaltVerlag, 2.841 Seiten, 154 EUR
Das von Rechtsanwalt Dr. Hubert W. van Bühren seit dem Jahr 2000 herausgegebene und inzwischen bewährte Standardwerk zum deutschen Versicherungsvertragsrecht bleibt auch in der 4. Auflage das in jeder (Fach-)Anwaltspraxis unverzichtbare Handbuch für die tägliche Beratung im Versicherungsvertragsrecht sowie die betreffende Prozessvertretung. Dass es noch im Dezember 2008 erschien und damit eines der ersten umfassenden Fachbücher zum am 1.1.2008 in Kraft getretenen reformierten VVG ist, spricht für sich.
Das Handbuch Versicherungsrecht stellt nicht nur die Neuerungen des VVG 2008 umfassend dar, es vernachlässigt auch (noch) nicht die Darstellung des bis 31.12.2008 geltenden Versicherungsvertragsrechts, wo immer es für das Verständnis der Änderungen weiterhin hilfreich ist. Die 4. Auflage beginnt wie gewohnt mit der vom Herausgeber selbst bearbeiteten umfassenden Darstellung der Rechtsprechung und Kommentierung zum Allgemeinen Teil des VVG, diesmal allerdings in zweifacher Ausführung: zunächst zum alten VVG 1908 und anschließend zum neuen VVG 2008. Sehr übersichtlich und hilfreich ist die zwischen beiden Kapiteln eingefügte – bereits aus der 3. Auflage bekannte – tabellarische Gegenüberstellung von altem und neuem Recht.
In den weiteren Kapiteln deckt das 2841 Seiten umfassende Werk insgesamt 25 Versicherungsvertragsarten innerhalb des Anwendungsbereichs des neuen VVG ab. Hierzu zählen die allgemeine Haftpflichtversicherung, die Wohngebäudeversicherung, die Kraftfahrtversicherung, die Unfallversicherung ebenso wie die Lebens- und die private Krankenversicherung. Das aus den Vorauflagen bekannte Autorenteam ist weitgehend unverändert. Lediglich das Kapitel zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, das bislang der hochgeschätzte, viel zu früh verstorbene Kollege Prof. Dr. Michael Terbille verantwortete, wurde in dessen Sinne vom Kollegen Dr. Wolfgang Dunkel fortgeführt. Während die sehr speziellen Kapitel zur "Reisekrankenversicherung" und zum "Online-Recht – Haftungsrisiken im Internet" in der 4. Auflage ersatzlos entfielen, wurde dem auf Grund des neuen Umweltschadensgesetzes von 2007 erst kürzlich entstandenen Produkt "Umweltschadensversicherung" ein neues aktuelles Kapitel gewidmet. Dr. van Bühren bleibt also bei dem bewährten Konzept, sich auf das Versicherungsvertragsrecht zu beschränken und dieses umfassend darzustellen. Das Werk unterscheidet sich dadurch positiv von anderen Handbüchern zum Versicherungsrecht, die zwar weitere Rechtsbereiche wie das Versicherungsaufsichtsrecht und Rückversicherungsrecht enthalten, aber insgesamt nicht die Tiefe des "van Bühren" erreichen.
Auch die Praxistauglichkeit ist unverändert hoch: Die Kapitel enden jeweils mit einer Musterklageschrift und dem Abdruck der einschlägigen vom GDV empfohlenen Musterbedingungen. In sämtlichen Kapiteln sind jeweils detailliert die beweisrechtlichen Besonderheiten im Versicherungsprozess dargestellt. Damit richtet sich das Handbuch an erfahrene Praktiker wie Richter, Rechtsanwälte, Versicherungsmitarbeiter und Versicherungsvermittler. Das Handbuch hat aber zugleich hohe didaktische Qualität: Durch den sehr übersichtlichen Aufbau, die optisch hervorgehobenen Schlüsselwörter, Bullitpoints und Diagramme und die durchweg gut verständliche sprachliche Darstellung ist es nach wie vor für Einsteiger in das Versicherungsvertragsrecht hervorragend geeignet.
Besonders hervorzuheben ist, dass die 4. Auflage die bislang fehlende Rechtsprechung zum VVG 2008 durch eine intensive Auseinandersetzung mit der bereits erschienenen Fachliteratur sowie durch eigene Auslegung der Bestimmungen kompensiert und dadurch für die anspruchsvolle praktische Arbeit mit der neuen Fassung des VVG nachdrücklich zu empfehlen ist.
RAin und FAin VersR Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Düssseldorf