Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich der VR einer Gebäudeversicherung für fremde Rechnung, deren VN der Hausverwalter einer WEG ist, auf eine fehlende Prozessführungsbefugnis der eine Entschädigung für einen Leitungswasserschaden beanspruchenden Sondereigentümer beruft. (Leitsatz der Schriftleitung)

LG Ingolstadt, Urt. v. 14.2.2023 – 21 O 2045/21

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