Eckhard Höfle ist der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht am 9.1.1980 beigetreten. Er hat in der Folgezeit die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in ganz erheblichem Maße geprägt. Ohne seinen persönlichen Einsatz hätte die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht nie ihre Bedeutung und Größe erlangt. Eckhard Höfle war Regionalbeauftragter der ersten Stunde für Hessen Süd mit dem Standort Groß-Gerau. Dieses Amt übte er von 1986 bis 2007, also 21 Jahre lang, aus.
Er gehörte dem geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht 11 Jahre lang von 1999 bis 2010 an. Zuletzt hatte er das Amt des Schatzmeisters inne.
Eckhard Höfle drängte sich nie in den Vordergrund. Er prägte mit seiner Erfahrung und seinem ausgeglichenen Wesen die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft.
Untrennbar mit dem Wirken Eckhard Höfles ist die Entwicklung des Personenschadensmanagements verbunden. Bei schweren Personenschäden ist heute das Personenschadensmanagement "state of the art". Ein gelungenes Personenschadensmanagement nützt sowohl dem Geschädigten als auch dem Schädiger. Das dieses Projekt überhaupt funktionieren konnte, liegt auch dem von Eckhard Höfle maßgeblich entwickelten "Code of Conduct", ohne den ein geordnetes Personenschadensmanagement heute undenkbar wäre.
Eckhard Höfle hat jedoch nicht nur auf theoretischem Gebiet das Personenschadensmanagement geprägt. Er war jahrelang auch aktiv als Mitglied des Beirats der Rehacare.
Berufspolitisch war er ebenfalls engagiert. Er war von 1985 bis 2007 Mitglied des DAV-Gesetzgebungsausschusses Verkehrsrecht. Von 1990 bis 2007 leitete er den Verkehrsrechtsausschuss als Vorsitzender. Viele Stellungnahmen tragen seine Handschrift.
Zu den Themen "Reform der Verkehrsunfallflucht", "Reform des Schadensersatzrechts" und zur VVG-Reform nahm Eckhard Höfle auch als Autor wissenschaftlicher Beiträge Stellung.
Wenn sich Anwaltskollegen über die berufliche Tätigkeit von Eckhard Höfle äußerten, waren sie immer voll des Lobes. Er war immer engagiert, kämpfte für seine Mandanten, ohne die Gegenseite herabzuwürdigen oder zu verletzen.
Sein freundliches Wesen führte auch dazu, dass man mit ihm sehr gerne nach Sitzungen sich auf ein Glas – manchmal auch vielleicht "zwei" – Wein zusammensetze und nicht nur über berufliche Fragen diskutierte. Es bleibt zu hoffen, dass Eckhard Höfle noch viele Jahre als Ansprechpartner und Ratgeber zur Verfügung steht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht – und auch ich persönlich – hat ihm viel zu verdanken. Wir wünschen ihm von Herzen alles Gute für die Zukunft.
Autor: Dr. Michael Burmann
RA Dr. Michael Burmann, FA für Verkehrsrecht und FA für Versicherungsrecht, Erfurt
zfs 7/2024, S. 361