4. Aufl. 2008, Deutscher Anwaltverlag, 546 Seiten, 88 EUR
Formularbücher haben auch im Bereich des Verkehrsrechts einen Markt. Das liegt zum geringeren Teil daran, dass die Neigung zum Abkupfern zugenommen hat. Entscheidender dürfte der Zeitdruck sein, der heute auf Bearbeitern verkehrsrechtlicher Fälle lastet. Es fehlt häufig die Zeit, Probleme zu durchdenken und einen eigenen Stil zu entwickeln. Da kommen vorgefertigte Schriftsatzmuster gerade recht. Selbstverständlich bedienen die AnwaltFormulare Verkehrszivilrecht auch solche Bequemlichkeiten. Sie leisten aber noch wesentlich mehr. Sie führen in die breite Palette des Verkehrszivilrechts ein und machen deutlich, wie problembeladen dieses Rechtsgebiet heute ist. Wer sich die Mühe macht, das Buch durchzulesen, lernt durchaus Verkehrszivilrecht.
Das Werk gliedert sich in sieben große Blöcke. Teil 1 betrifft die Einleitung des Mandates. In Teil 2 geht es um die Korrespondenz über den Anspruchsgrund. Hier kommen auch der Haftungsausschluss bei einem Arbeitsunfall, Legalzessionen, Verjährung und Vergleich zur Sprache. In Teil 3, einem Schwerpunkt des Buches, behandeln die Autoren die Korrespondenz über die Schadenshöhe beim Sach- und Personenschaden. In Teil 4 werfen sie einen Blick auf die gerichtliche Abwicklung des Mandates, um in Teil 5 auf den Unfallschaden am Leasingfahrzeug zu sprechen zu kommen, bevor sie sich in dem Teil 6 der privatversicherungsrechtlichen Seite zuwenden und das Werk in Teil 7 mit Fallbeispielen aus dem Anwaltsgebührenrecht abschließen. Das Grundschema – Übersicht, Fall, Hinweis – wird durch Praxistipps und Checklisten aufgelockert. Die Verf. fordern den Leser auf, ihre Muster kritisch zu rezipieren. Nicht selten zeigen sie in den Hinweisen auf, dass der in den Mustern vertretene Standpunkt nicht unumstritten ist. Die Schriftsatzmuster lassen durchweg ein beachtliches Argumentationsniveau erkennen. Das Buch ist insgesamt flüssig geschrieben.
Die einzelnen Fallbeispiele sind der – vielfach höchstrichterlichen – Rechtsprechung entnommen. Die Autoren ziehen aber auch die Instanzrechtsprechung in angemessenem Umfang heran. Die Neuauflage ist grundlegend aktualisiert worden. Die bis Dezember 2007 veröffentlichte Rechtsprechung, insbesondere auch zu Reizthemen wie Unfallersatztarif, Stundenverrechnungssätze, 130 %-Grenze, Anrechnung höherer Restwertangebote, Sachverständigenvergütung, Weiterbenutzung als Nachweis des Integritätsinteresses, Haftungsprivileg von Kindern, gemeinsame Betriebsstätte usw. ist erschöpfend ausgewertet worden. Sogar das jüngst ergangene Urteil des BGH zur Weiterbenutzung des Kfz im Rahmen der Abrechnung auf 130 %-Basis (VersR 08/135) ist schon eingearbeitet worden. Dass die Haftung des Fahrzeugführers gem. § 18 StVG als verschuldensunabhängig bezeichnet wird – es handelt sich hier um eine Haftung für vermutetes Verschulden – (lediglich der Schwarzfahrer kann aus Gefährdung haften, § 7 III StVG), ist nur ein kleiner Schönheitsfehler. Bei der Erörterung der Geltendmachung des fiktiven Reparaturschadens trotz durchgeführter Reparatur wäre eine Auseinandersetzung mit § 142 ZPO hilfreich gewesen. Solche Marginalien stellen aber den Nutzen des Buches, das rundum gelungen ist und bestens empfohlen werden kann, nicht infrage.
RAuN a.D. Ulrich Ziegert, Lüneburg