Der "Berz/Burmann" hat sich seit dem Erscheinen der 1. Aufl. im Jahre 1997 zu einem von Richtern, Rechtsanwälten und Mitarbeitern von Versicherungsunternehmen gleichermaßen geschätzten und unverzichtbaren Standardwerk entwickelt.
Bereits ein Blick auf die Bearbeiter des zwischenzeitlich von Michael Burmann und Rainer Heß herausgegebenen Werkes bürgt für dessen fachliche Qualität und objektive Darstellung der Thematik. Sie haben durchweg einen hervorragenden Namen und sind mit den praktischen Problemen des Alltags im Bereich des Straßenverkehrsrechtes vertraut. Geachtet wird in großem Maße auf die praktische Relevanz der Ausführungen, auf die Darstellung nur akademisch interessanter Probleme wird bewusst und zu Recht verzichtet. Ausgesprochen positiv fallen insoweit die die fachliche Darstellung unterstützenden Praxishinweise, Fallbeispiele, Merksätze und Musterschriftsätze auf, die optisch deutlich hervorgehoben dargestellt werden.
Das von den Herausgebern in dem Vorwort zu der 1. Aufl. propagierte Ziel, den Benutzern und dabei vor allem den Rechtsanwälten die Möglichkeit zu geben, ein Mandat vollständig, also beginnend mit der Beauftragung bis hin zur Gebührenabrechnung, auf Basis dieses Handbuches bearbeiten zu können, wird in vollem Umfang erreicht. Der Reiz des Werkes liegt tatsächlich darin, dass alle außergerichtlichen und prozessualen Aspekte des Verkehrsrechtes umfassend und in einer anschaulichen, fachlich fundierten Art und Weise dargestellt werden. Auf Grund der in der Regel sehr aktuellen Fundstellen zu der jeweiligen Rechtsprechung und Literatur wird dabei ein Einstieg in einen noch "tieferen Einstieg" zu bestimmten Themen ermöglicht. Diese Aussagen gelten sowohl für den sich mit den zivilrechtlichen Aspekten beschäftigenden Band 1, wie auch für den Band 2, in dem vor allem auf das Straf- und OWi-Recht, sowie das Verwaltungs- und Gebührenrecht eingegangen wird.
Das Handbuch als Loseblattsammlung "lebt" bei der Darstellung der Probleme von seiner Aktualität. Das Ziel wird mit den in halbjährlichem Abstand erfolgenden Ergänzungslieferungen gut erreicht, von denen seit der 1. Aufl. im Jahre 1997 bereits 23 Folgeexemplare erschienen sind. Wünschenswert wäre allerdings, dass mit jeder Ergänzungslieferung stets alle Kapitel des Werkes auf den neuesten Stand gebracht werden. Ein wirkliches "Highlight" im Hinblick auf die Aktualität sind die hervorragend aufbereiteten und mit instruktiven Praxishinweisen versehenen, in Kapitel 1 quasi "vor die Klammer" gezogenen besonders aktuellen obergerichtlichen Urteile, die in dem Handbuch selbst noch nicht verarbeitet werden konnten. So wurden in der 23. Ergänzungslieferung im März 2009 die herausragenden Entscheidungen bis einschließlich Dezember 2008 besprochen. Lediglich beispielhaft möchte ich nennen: BGH vom 18.11.2008, VI ZB 22/08 (Fälligkeitsregelung der sog. 6-Monatsfrist), BGH vom 14.10.2008, VI ZR 210/07 und OLG Köln vom 10.10.2008, 6 U 115/08 (Mietwagenkosten) sowie BGH vom 14.10.2008, VI ZR 7/08 und 6.11.2008, VI ZR 171/07 (Reichweite des § 287 ZPO).
In der 23. Ergänzungslieferung vom März 2009 erfolgt vor allem eine umfassende Aktualisierung der beiden Kapitel zu den "zivilrechtlichen Ausgangsfragen" und der "Haftungsverteilung".
Eigentlich bedarf es gar keiner Hervorhebung, dass die Anpassung des Kapitels "Zivilrechtliche Ausgangsfragen" an die neueren Entwicklungen hervorragend gelungen ist. Dafür stehen bereits die Namen der Verfasser, nämlich Michael Burmann und Rainer Heß, die den meisten Beteiligten der Schadenregulierung auf Grund von vielen Publikationen und Seminaren "ein Begriff" sind. Auch hier ist es ihnen gelungen, auf relativ wenig Raum eine für "Profis" unverzichtbare und für "Anfänger" gut verständliche, fachlich fundierte Darstellung der Problematik zu erstellen.
- Interessant und praxisrelevant ist bereits der Anfang des Kapitels, in dem auf die Frage eingegangen wird, welche Anspruchspositionen der Geschädigte nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung unter Berücksichtigung des oftmals missverstandenen Quotenvorrechtes noch bei dem Unfallgegner bzw. dessen KH-Versicherer geltend machen kann.
- Im Anschluss behandeln die Verfasser mit der erforderlichen Tiefe u.a. das in der Praxis immer wieder Probleme bereitende Verjährungsrecht, wobei die relevanten Unterschiede zwischen der "alten" und der zum 1.1.2002 reformierten Rechtslage anschaulich dargestellt werden. Ebenfalls gehen sie auf sämtliche weiteren, im Alltag klärungsbedürftigen Fragen ein, z.B. auf die denkbaren Konsequenzen daraus, dass die Verjährungsfrist nun gem. § 199 BGB n.F. bereits bei "grob fahrlässiger Unkenntnis" des Geschädigten beginnt oder die nach neuer Rechtslage erweiterte Möglichkeit zur Vereinbarung langfristiger Verjährungsverzichte. Zu den Tipps für die Praxi...