Vor kurzem ist nach der 1. Auflage im Jahr 2015 und der 2. Auflage im Jahr 2017 nun bereits die 3. Auflage erschienen. Dies spricht für die erfolgreiche Etablierung dieses Buches am Markt, was bei umfangreich abgedruckten Tabellen bei Weitem keine Selbstverständlichkeit darstellt.
Anhand der aktuellen vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Sterbetafeln 2016/2018, aus denen sich eine kontinuierlich steigende Lebenserwartung ergibt, wurden die ca. 200 Seiten des Buches umfassenden Kapitalisierungstabellen von den Verfassern auf den neuesten Stand gebracht. Dabei beließen es die Autoren aber bei Weitem nicht:
Gerade weil der BGH bereits 1981 den Grundsatz aufgestellt hat, dass der bei einer Abfindung von Personenschäden zu zahlende Kapitalbetrag ausreichen muss, den Geschädigten in die Lage zu versetzen, durch Kapitalabbau und Zinserträgnisse die Rente – und zwar für die gesamte zu erwartende Laufzeit – zu bestreiten, bedarf es einer verständlichen Darstellung, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die wichtigste Berechnungskomponente ist das Ansetzen eines realistischen Zinsfußes. Die Autoren weisen hier überzeugend nach, dass der durchschnittliche Zinssatz in den letzten 15 Jahren lediglich ca. 2 % betragen hat und dass die jahrelang anhaltende Niedrigzinsphase uns voraussichtlich noch sehr lange Zeit begleiten wird. Um dann das vom BGH postulierte Ziel zu erreichen, dürfte ein Geschädigter sich allenfalls auf einen Zinsfuß zwischen 0 % und 2 % einlassen.
Neben dieser wichtigsten Erkenntnis zum Zinsfuß spielen bei einer Kapitalisierung aber auch noch andere Faktoren eine wichtige Rolle, nämlich die Laufzeit der Rente, die Frage der Berücksichtigung von Steuern, insbesondere einer Kapitalertragsteuer, sowie die Frage der Dynamisierung. Wegen der bereits umgesetzten und einer zu erwartenden weiteren Anhebung des Renteneintrittsalters ist zu begrüßen, dass dieses Buch neu die Tabellen mit Laufzeiten bis zum 68., 69., 71. und 72. Lebensjahr enthält.
Dieses Buch richtet sich primär an die Vertreter der Geschädigten oder deren Rechtsnachfolger, insbesondere Sozialversicherungsträger. Anders als die Veröffentlichungen durch auf Seiten der Haftpflichtversicherer (als Vertreter der Schädiger) stehender Rechtsanwälte sind die Kapitalisierungsfaktoren beginnend mit einer nullprozentigen Abzinsung (und endend mit der von Versichererseite favorisierten fünfprozentigen Abzinsung) aufgeführt. Dies ist deswegen wichtig, weil der Grundsatz gilt: "Je niedriger der Zinsfuß, desto höher der Kapitalbetrag und je höher der Zinsfuß, desto niedriger der Kapitalbetrag". Die Vertreter der Geschädigten haben somit das Ziel, bei einer Kapitalabfindung für ihre Mandanten einen möglichst niedrigen Zinsfuß zu vereinbaren, während auf Seiten der Schädiger das umgekehrte Interesse besteht. Gäbe es, wie relativ lange Zeit, nur die veröffentlichten Kapitalisierungstabellen mit hoher Abzinsung, müsste sich jeder Geschädigtenvertreter zunächst die ebenfalls in diesem Buch veröffentlichten finanzmathematischen Grundlagen aneignen, um den richtigen Kapitalisierungsfaktor bei einer niedrigeren Abzinsung selbst errechnen zu können. Diesen nicht unerheblichen Aufwand erspart der Kauf dieses Werks.
Lobenswert hervorzuheben ist ebenfalls, dass dieses Buch konsequent auf eine Verständlichkeit auch für Nichtjuristen bedacht ist. Bekanntermaßen haben Geschädigte, die keine Juristen sind, mit der juristischen Ausdrucksweise teils Verständnisprobleme. Ganz anders bei diesem Buch: Geschädigten kann die komplizierte Materie der Berechnung eines Abfindungsbetrages bei einem Personenschaden anhand dieses Buches gut und verständlich erklärt werden.
Kurz und knapp: Dieses Buch ist sowohl für Vertreter von Geschädigten als auch für Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern in Regressfällen ein Muss.
Autor: Dr. Jerom Konradi
Dr. Jerom Konradi, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter der Hochschule Bonn Rhein-Sieg
zfs 8/2020, S. 433 - 434