Die Fahrerschutzversicherung wurde in Skandinavien entwickelt und war auch in Belgien und Luxemburg verbreitet, bevor sie dann 2002 auch in Deutschland durch die Volksfürsorge eingeführt wurde. Seit Geltung des Schadensrechtsänderungsgesetzes vom 1.8.2002 sind sämtliche Insassen im Fahrzeug im Hinblick auf die Ausdehnung der Gefährdungshaftung im Rahmen von § 8a StVG geschützt gegen eigene, verschuldensunabhängige Ansprüche, die gegen den Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs zuerkannt werden. Allein der Führer des Kraftfahrzeugs ist gemäß § 8 Ziff. 2 StVG von den entsprechenden Ansprüchen ausgenommen. Der Ausschluss des Fahrers aus der weiten Haftung des § 7 StVG wird letztlich durch die Fahrerschutzversicherung in vielen Fällen eliminiert. Von daher wird die Fahrerschutzversicherung sehr häufig auch als eine Art "Vollkaskoversicherung für Personenschäden" bezeichnet.
Im Jahre 2016 wurden 2.585.327 Unfälle polizeilich erfasst. Die Anzahl der insgesamt verunglückten Personen incl. Beifahrer und sonstiger Insassen bei einem Verkehrsunfall lag im Jahre 2016 bei knapp 400.000 Personen.
Im Jahre 2020 hat sich – vermutlich auch coronabedingt – eine erhebliche Reduzierung ergeben. Es wurden insgesamt 2.245.245 Unfälle polizeilich erfasst. Die Zahl der insgesamt Verletzten und Getöteten ging erfreulicherweise zurück auf eine Zahl von rund 330.000 Personen. Es starben allein noch 2.719 Personen im Verkehr. Hinter jedem Toten und jedem Schwerverletzten steht ein persönliches Schicksal. Viele der Getöteten und Schwerverletzten werden den Unfall selbst verschuldet haben. Hier kann die Fahrerschutzversicherung ebenso hilfreich sein wie in Fällen, in denen ein Mitverschulden gegeben ist mit der Folge, dass der Kraftfahrzeugführer bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung jedenfalls keinen 100 %tigen Ersatz zu beanspruchen vermag.
Im Jahre 2019 bestanden bei den Mitgliedsunternehmen des GDV 121 Mio. Kraftfahrtversicherungsverträge. Von diesen Verträgen entfielen 66,1 Mio. auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Daneben wurden 50,5 Mio. Fahrzeugversicherungen unterhalten, wobei es sich bei gut 30 Mio. um Fahrzeugvollversicherungen und bei knapp 20 Mio. um Teilkaskoversicherungsverträge handelt. Daneben wurden allein 4,4 Mio. Kraftfahrtunfallversicherungen gezählt. Im Jahr 2019 wurden von 82 Mitgliedsunternehmen im GDV entsprechende Fahrerschutzversicherungen angeboten. Dies mit einem Prämienvolumen von insgesamt EUR 99 Mio.
Das Prämienvolumen belegt zunächst einmal, dass es sich nach wie vor um ein Nischenprodukt handelt, welches vom Kfz-Haftpflichtversicherer viel zu wenig beworben wird. Die Schadenkostenquote lag für die Versicherer im Zeitraum von 2013 bis 2019 zwischen 54,2 % und 83,5 %. Berücksichtigt man das Prämienvolumen sowie den Umfang der 4,4 Mio. Kraftfahrtunfallversicherungsverträge, führt dies zu einer durchschnittlichen Prämie von EUR 22,50 pro Jahr. Dies deckt sich mit den Anfragen des Verfassers, wonach entsprechende Verträge für Jahresprämien zwischen EUR 15,- und EUR 40,- angeboten werden. Es kann nur gemutmaßt werden, dass der Versicherungsvertrieb die Fahrerschutzversicherung nicht aktiv bewirbt, weil er das lukrative Geschäft der allgemeinen Unfallversicherung nicht beeinträchtigen möchte.