Am 27.7.2021 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 12.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 3091). Die Vorschriften des Gesetzes sind überwiegend am 28.7.2021 in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden u.a. die Verordnungsermächtigung in § 6 StVG neu gefasst und die §§ 23 ff. StVG überarbeitet. Die Neufassung von § 6 StVG soll für den Rechtsanwender verständlicher sein. Die Überarbeitung der §§ 23 ff. StVG hat das Ziel, die Sanktionierung von Verstößen gegen nationale Genehmigungsvorschriften bzw. europäische Typgenehmigungsvorschriften zu verbessern und die Normenklarheit der §§ 23 ff. StVG zu erhöhen. Zugleich werden durch das Gesetz die notwendigen Folgeänderungen der FZV, der GebOSt und der FeV vorgenommen.

Quelle: BR-Drucks 257/21

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