“ … Das Rechtsmittel hat mit der ordnungsgemäß ausgeführten Verfahrensrüge der Verletzung rechtlichen Gehörs vorläufig Erfolg. Im Abwesenheitsverfahren (§ 74 Abs. 1 OWiG) darf ein Urteil nur auf nachteilige Beweismittel gestützt werden, die dem Betroffenen bekannt waren (BVerfG DAR 1976, 239; OLG Jena VRS 107 [2004], 348; OLG Saarbrücken VRS 109 [2005], 15; Senge, in: KK-OWiG, 3. Aufl. [2006], § 74 Rn 13; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., § 74 [Stand 2007] Rn 9; Göhler, OWiG, 14. Aufl. [2006], § 74 Rn 17). Dagegen hat das AG verstoßen, denn es hat die Verurteilung des Betroffenen zumindest auch auf die Auskunft der PTB vom 9.10.2007 (BI. 63 f GA) gestützt, ohne sie dem Betroffenen und seinem Verteidiger vorher bekannt gemacht zu haben. … .

Mitgeteilt von RA JR Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg

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