Es werden dann noch eine Reihe verwaltungsrechtlicher Entscheidungen oder Maßnahmen in das Verkehrszentralregister eingetragen: z.B. Verbote oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen; Entziehungen, Widerrufe, Rücknahmen, Versagungen einer Fahrerlaubnis; Verzichte auf die Fahrerlaubnis; Anordnungen, an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen; Verwarnungen bei Erreichung bestimmter Punktzahlen; die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung.
Als von besonderer Bedeutung zu erwähnen ist an dieser Stelle insbesondere die Tatsache, dass die Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach voraufgegangener Entziehung durch das Strafgericht 10 Jahre lang im Verkehrszentralregister eingetragen bleibt, weshalb es Sinn macht, bei drohender Ablehnung den Antrag zurückzunehmen, um einen solchen Eintrag zu vermeiden.
Es versteht sich von selbst, dass alle Eintragungen im Verkehrszentralregister keine Sanktion darstellen. Es ist vielmehr Sinn des Registers, den zuständigen Verwaltungsbehörden (Fahrerlaubnisbehörden) zuverlässige Informationen über Tatsachen zu verschaffen, die erforderlich sind, um im Interesse der Verkehrssicherheit notwendige behördliche Maßnahmen treffen zu können Dies dient insbesondere dem Ziel, durch die vorgesehenen Maßnahmen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis sicher zu stellen, dass keine ungeeigneten Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen.
Ziel der Verteidigung ist es, nicht nur dem Betroffenen oder Beschuldigten in der konkreten Situation bestmögliche Hilfe angedeihen zu lassen, sondern auch dafür zu sorgen, dass unangenehme verwaltungsrechtliche Folgen des ihm vorgeworfenen Fehlverhaltens möglichst nicht eintreten. Die vom Verteidiger im Einzelfall dem Betroffenen gegebenen Ratschläge dienen dabei nicht immer nur einer einseitigen Bevorteilung des jeweiligen Mandanten, sondern haben auch die Verkehrssicherheit im Visier. Vorhandene und drohende Eintragungen im Verkehrszentralregister haben eine erzieherische Wirkung, und zwar auch aus Verteidigersicht. Aufgabe dieses Organs der Rechtspflege ist es nämlich auch, durch sinnvolle Empfehlungen darauf hinzuwirken, dass sich der Punktestand des jeweiligen Mandanten nicht erhöht. Um dies effektiv erreichen zu können, muss der Verteidiger das überaus komplexe System der Tilgungsfristen und Tilgungshemmungen beherrschen, um eine gewisse Steuerung im Hinblick auf weitere Eintragungen erreichen zu können.