Verkehrsstrafrecht
Richtlinien zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) für forensische Zwecke – BAK-Richtlinien –
Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin, die Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie und die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin haben im Mai 2011 neue Richtlinien zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) für forensische Zwecke veröffentlicht. Die Richtlinien enthalten u.a. Bestimmungen über die Handhabung des Untersuchungsmaterials, die Analyseverfahren, die Berechnung der Blutalkoholkonzentration sowie über die Aufbewahrung der Proben und der Befundberichte. Mit der Veröffentlichung der Richtlinien in der Zeitschrift Blutalkohol (Blutalkohol 48/2011, S. 137 ff.) sind die bisherigen BAK-Richtlinien vom September 2007 außer Kraft getreten.
Verkehrsverwaltungsrecht
Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Am 26.6.2011 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 20.6.2011 in Kraft getreten (BGBl. I, S. 1124). Durch das Gesetz sollen u.a. die Meldepflichten bei einer Fahrzeugveräußerung konkretisiert werden. Zudem sollen die Zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst im automatisierten Verfahren Fahrzeugdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen können, um die für die Fahrzeugidentifizierung notwendigen Angaben für die Bestimmung des jeweiligen Rettungsdatenblattes zu erhalten. Die Rettungsdatenblätter enthalten feuerwehrrelevante technische Fahrzeuginformationen. Diese ermöglichen es den Rettungskräften z.B. bei der Befreiung eines in seinem Fahrzeug eingeklemmten Verkehrsunfallopfers, die richtige Schnittstelle beim Aufschneiden der Karosserie zu finden.
Schifffahrtsrecht
Erstes Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Am 30.7.2011 ist das Erste Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 22.7.2011 in Kraft getreten (BGBl. I, S. 1512). Mit dem Gesetz wird u.a. die Seeanlagenverordnung geändert, um Vorratshaltungen von Genehmigungen für Offshore-Projekte (Anlagen zur Gewinnung von Windenergie auf dem Meer) zu vermeiden und die Letztentscheidung über die Genehmigungen zu bündeln, damit eine Genehmigung alle anderen Zulassungen umfasst (Konzentrationswirkung). Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Rechtsverordnungen nach Binnenschifffahrtsaufgabengesetz auch im elektronischen Bundesanzeiger zu verkünden.
Verfahrensrecht
Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 7.7.2011 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO in der vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages empfohlenen Fassung (BT-Drs. 17/6406) angenommen.
Nach § 522 Abs. 2 ZPO neuer Fassung soll das Berufungsgericht die Berufung durch Beschluss unverzüglich zurückweisen, wenn es einstimmig davon überzeugt ist, dass 1. die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, 2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, 3. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert und 4. eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist. Zurückweisungsbeschlüsse nach § 522 ZPO sind zukünftig ferner ab einer Beschwer von über 20.000 EUR mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbar (§§ 522 Abs. 3, 544 Abs. 1 ZPO n.F. i.V.m. § 26 Nr. 8 ZPOEG n.F.). Das Änderungsgesetz tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft (Art. 5). Die Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf ist nicht erforderlich. Es bleibt aber abzuwarten, ob der Bundesrat, der sich in seiner Stellungnahme am 18.3.2011 gegen die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde ausgesprochen hat, die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Stellungnahme des Bundesrates hierzu waren bereits Gegenstand der Rubrik "zfs Aktuell" des März-Heftes (zfs 2011, 122 f.) bzw. des Mai-Heftes (zfs 2011, 242).
RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin