Der vorliegende 11. Band des Großkommentars befasst sich mit Teil 3 des VVG, den Schlussvorschriften, sowie je einem Anhang zur Mitversicherung und zum internationalen Versicherungsvertragsrecht.
In der Praxis besonders bedeutsam ist die Regelung des § 213 VVG zur Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten. Die Darstellung von Dr. Kurt Höra gliedert die Problemstellung geschickt auf, stellt fast alle vertretenen Meinungen dar und ordnet sie korrekt ein. So werden auch die Anknüpfungspunkte zum BDSG als generelleres Gesetz aufgezeigt. Die schwierige Interessenabwägung zwischen dem Recht des Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung und dem Informationsbedürfnis des Versicherers wird gut problematisiert.
Ebenso von hoher praktischer Bedeutung ist die Regelung zum Gerichtsstand in § 215 VVG, kommentiert von Dr. Oliver Brand, der ebenso § 214 VVG (Schlichtungsstelle) bearbeitet hat. Befasste sich die Rechtsprechung bisher überwiegend mit der Frage der Anwendbarkeit des § 215 VVG im Übergangsrecht, so sind hier umfassend alle Fragestellungen zum Gerichtsstand systematisch eingeordnet und eingängig beschrieben.
§ 216 VVG regelt die Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit und ist um einen besonders praxisrelevanten Anhang zu § 216 VVG – Mitversicherung – ergänzt und von Dr. Winfried Schnepp bearbeitet, der auch die hierzu abzugrenzenden Vorschriften zur Mehrfachversicherung (Band 3) kommentiert hat. Mitversicherungen werden immer wichtiger, da die Versicherer im Zuge von Solvency II die Risikoverteilung anders gewichten müssen und so größere und auch mittelgroße Risiken nicht mehr alleine übernehmen wollen und können. Die Darstellung zeigt gut strukturiert die unterschiedlichen Erscheinungsformen, die Innen- und Außenverhältnisse und weitere Fragestellungen bis hin zu Führungsklauseln auf.
Mit rund 130 Seiten stellt die am Ende des Buchs befindliche Kommentierung zum internationalen Versicherungsvertragsrecht das umfangreichste Kapitel dar. Neben einer Einführung werden zahlreiche Artikel der sog. Rom I Verordnung von Prof. Dr. Heinrich Dörner kommentiert, hilfreich sind hier z.B. ergänzende Begriffsbestimmungen aus anderen EU-Richtlinien. Die Darstellung bietet auch dem unerfahrenen Leser einen verständlichen ersten Einblick in die internationalen Regelungen.
Die Regelungen der §§ 209–212 VVG betreffen sehr spezielle Bereiche und können hier nur zur Vollständigkeit mit den Bearbeitern erwähnt werden. § 209 VVG Rückversicherung, Seeversicherung, bearbeitet von Charlotte Eckarti und Dr. Hubertus Labes, zur Seeversicherung von Dr. Robert Koch; § 210 VVG Großrisiken, laufende Versicherungen, bearbeitet von Dr. Reinhard Renger; § 211 VVG Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beiträgen, bearbeitet von Dr. Kent Leverenz; § 212 VVG Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit, bearbeitet von Dr. Gerrit Winter.
Der vorliegende 11. Band des Großkommentars bietet durchgängig sprachlich eingängige und fachlich bemerkenswerte Beiträge zu den kommentierten Themenkreisen, die umfassend besprochen werden. Hervorzuheben sind die Kommentierungen zu den §§ 213 und 215 VVG sowie der Anhang zu § 216 VVG zur Mitversicherung. Das Buch ist insgesamt eine wertvolle Hilfe auch für die Praxis und kann empfohlen werden.
Autor: André Naumann
RA André Naumann, Bornheim
zfs 9/2013, S. 492 - 493