Der Begriff des Kfz-Sachverständigen ist nicht geschützt. Sachverständiger kann sich jeder nennen. Von daher kommt bereits der Auswahl des Sachverständigen besondere Bedeutung zu. Im Regelfall sollte auf besonders erfahrene oder öffentlich bestellte Sachverständige zurückgegriffen werden, weil diese aufgrund des durchlaufenen Zertifizierungsverfahrens besondere Gewähr für eine objektive Leistungserbringung geben. Besondere Vorsicht besteht, sobald die Versicherung eigene Sachverständige zur Ermittlung des Schadens und zur Beweissicherung vorschlägt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die von der Versicherung beauftragten Sachverständigen Restriktionen unterliegen. Sie werden üblicherweise von der Versicherung nur beauftragt, wenn sie sich deren Bedingungswerk unterwerfen.[1]

[1] Vgl. Becker, Wird die Schadenregulierung nach dem 50. Verkehrsgerichtstag für den Geschädigten fairer?, Der Verkehrsanwalt 2012, 5 ff.

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