1. Zur Zulässigkeit eines zwischen VN und VR rückwirkend vereinbarten Leistungsausschlusses in einer Gruppen-Rechtsschutzversicherung.

2. Der Leistungsausschluss in Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen … in ursächlichem Zusammenhang mit dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Beteiligungen" ist wirksam.

BGH, Urt. v. 8.5.2013 – IV ZR 233/11

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