48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Am 1.8.2013 ist die 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 26.7.2013 in Kraft getreten (BGBl I S. 2803). Die Änderungen betreffen insbesondere die StVZO und die Fahrzeugteileverordnung und sollen dem technischen Fortschritt sowie dem Änderungsbedarf aufgrund europarechtlicher Vorgaben Rechnung tragen (BR-Drucks 445/13). U.a. soll ein neues Anhaltesignal in Form eines nach vorn leuchtenden roten Blinklichts und ein zusätzliches akustisches "Anhaltehorn" ("amerikanische Polizeisirene") das Blaulicht der Polizeifahrzeuge des Bundes und der Länder ergänzen. Auf Initiative des Bundesrates können bei Fahrrädern anstelle eines Dynamos auch batterie- oder akkubetriebene Scheinwerfer verwendet werden (§ 67 Abs. 1 StVZO-neu). Allerdings bleibt es dabei, dass die Scheinwerfer am Fahrrad fest angebracht sein müssen (§ 67 Abs. 2 S. 3 StVZO). Die bei Radfahrern beliebten Akku-Steckleuchten genügen der Beleuchtungspflicht daher nicht.

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