Die Statuten des Richard-Spiegel-Preises legen fest, dass der Preis nur an Persönlichkeiten verliehen wird, die sich um das Verkehrsrecht und (oder) die Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein außerordentlich verdient gemacht haben. Herr Dr. Dr. Richard Spiegel, nach dem der Preis benannt ist, hat die Entwicklung des Verkehrsrechts in Deutschland als Richter am Bundesgerichtshof und über zwei Jahrzehnte als Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages maßgebend beeinflusst. Der Spiegel-Preis wurde seit seiner Einführung im Jahr 1995 erst neunmal verliehen.
In diesem Jahr erfolgt die Verleihung an Prof. Dr. Christian Huber, Professor für Privatrecht am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule in Aachen.
Der in Linz in Österreich geborene Christian Huber habilitierte sich an der juristischen Fakultät der Universität in Wien. Er kam "nach der Wende" in die Bundesrepublik und hatte seine erste Stelle in Potsdam inne. Seit mehr als 25 Jahren ist er in Deutschland tätig. Er ist einer der wenigen akademischen Lehrer, die sich ausschließlich mit dem Verkehrsunfallrecht befassen und dies nicht nur in der Bundesrepublik, sondern auch in Österreich und der Schweiz. Er ist Verfasser einer Vielzahl von Schriften und Veröffentlichungen. Eine Besonderheit, die ihn auszeichnet, ist, dass er überwiegend auf Seite der Geschädigten und für die Geschädigten tätig ist. Dieser Umstand prädestiniert ihn, Träger des Spiegel-Preises zu werden.
Christian Huber, von dem der ehemalige Generalbundesanwalt Kai Nehm einmal gesagt haben soll: "Das ist er, der Professor Huber, der ist nur der Wahrheit verpflichtet", hat sich zum Fürsprecher der Geschädigten gemacht. Hierdurch hat er sich nicht nur Freunde gemacht. Er scheut sich nicht, Kritik zu üben an großen Versicherern, BGH-Richtern oder Rechtsanwälten.
So ist er davon überzeugt, dass es höchste Zeit ist, in Deutschland das Angehörigenschmerzensgeld einzuführen, und dass es das Ergebnis einer unglücklichen Allianz zwischen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Beamten im Justizministerium ist, dass die Einführung bislang verhindert wurde. Spätestens seit dem Germanwings-Unglück, das 150 Menschen das Leben gekostet hat, ist wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, dass die Hinterbliebenen der Opfer erhebliches Leid und Schmerzen erlitten haben. Die Frage ist berechtigt, warum diese Opfer – anders als in den meisten anderen Ländern – nicht entschädigt werden sollen. In Österreich hat ein Umdenken nach der Seilbahnkatastrophe von Kaprun stattgefunden. Wir können sicher sein, Christian Huber wird sich auch weiterhin intensiv diesem Thema widmen.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht freut sich sehr, dass anlässlich des zweiten Verkehrsrechtssymposiums, das vom 20. bis 22. Oktober 2017 in Mainz stattfinden wird, ein so streitkräftiger und engagierter Interessenvertreter der Geschädigten mit dem Spiegel-Preis geehrt wird.
Im Rahmen des Verkehrsrechtssymposiums wird er zum Ersatz künftiger Einbußen beim Personenschaden referieren und wieder einen kurzweiligen, pointierten und kritischen Vortrag halten.
Die Laudatio auf Prof. Dr. Christian Huber wird Herr Werner Kaessmann, Rechtsanwalt und Notar und ehemaliger Generalsyndikus des ADAC halten.
Autor: Nicola Meier-van Laak
RAin Nicola Meier-van Laak, Regionalbeauftragte der ARGE Verkehrsrecht für die OLG-Bezirke Köln und Düsseldorf, Aachen
zfs 9/2017, S. 481