Am 15.8.2017 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I S. 3090). Sie tritt am 1.1.2018 in Kraft. Die Verordnung enthält u.a. Regelungen über die Speicherung fahrzeugbezogener Daten zum CO2-Monitoring. Zudem soll im Projekt der internetbasierten Zulassung von Fahrzeugen die 3. Stufe vorbereitet werden: Um neben den bereits internetbasiert durchführbaren Vorgängen "Außerbetriebsetzung eines Kfz" (1. Stufe) und "Wiederzulassung eines Kfz auf denselben Halter" (2. Stufe) auch alle weiteren Zulassungsvorgänge (Neuzulassung, Halterwechsel, Wohnsitzwechsel etc.) internetbasiert durchführen zu können, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II rechtzeitig mit entsprechenden digitalisierbaren Sicherheitscodes ausgestattet werden.

Quelle: BR-Drucks 417/17

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge