Von dem reparierten Vorschaden zu unterscheiden ist der unreparierte Altschaden, der als solcher technisch auch von einem angeblich neu eingetretenen Schaden ohne Weiteres abgegrenzt werden kann.
1. Keine wirtschaftliche Schadensvertiefung
Dieses bedarf im Regelfall der Prüfung, ob durch eine erneute Kollision in einem überlagernden Bereich eine wirtschaftliche Schadensvertiefung eingetreten ist. Eine solche Vertiefung scheidet allerdings aus, wenn schon zur Beseitigung eines entsprechenden Vorschadens bestimmte Maßnahmen wie bspw. der Einbau einer neuen Fahrzeugkomponente oder eine vollständige Lackierung durchgeführt werden müssen, die nunmehr auch als Ersatz für einen erneut eingetretenen späteren Schaden begehrt werden. Wenn dieselben Maßnahmen schon zur Beseitigung des unreparierten Altschadens notwendig sind, um eine vollständige fachgerechte Beseitigung zu erreichen, scheidet im Regelfall eine wirtschaftliche Schadensvertiefung aus.
Praxistipp: Eine fehlende wirtschaftliche Schadensvertiefung liegt immer dann nahe, wenn der neu hinzugetretene Schaden durch einfache Maßnahmen (z.B. Smart Repair etc.) ohne Weiteres beseitigt werden kann.
2. Einzelne Fallgruppen
Dies bedarf aber immer einer gesonderten Prüfung im Einzelfall. Wenn bspw. zur Beseitigung eines unreparierten Altschadens der Einbau eines neuen Stoßfängers mit einer damit verbundenen Lackierung erforderlich ist, führen weitere Kratzer durch einen erneuten Anstoß an der Fahrzeugoberfläche bei dieser Komponente gerade nicht dazu, dass eine wirtschaftliche Schadensvertiefung eingetreten ist – denn mit dem Einbau des neuen Stoßfängers ist notwendiger Weise auch schon eine Neulackierung verbunden. Anders liegt es allerdings, wenn der unreparierte Altschaden sich als ein kleiner, an der Fahrzeugoberfläche verbleibender Kratzer erweist, der im Rahmen der Methode "Smart Repair" mit einem überschaubaren Aufwand beseitigt werden kann. Liegt der nachträglich eingetretene weitere Schaden nun dagegen darin, dass ein komplett neuer Stoßfänger eingebaut und ebenso vollständig lackiert werden muss, führt dies sehr wohl zu einer entsprechenden Schadensvertiefung.
Im Übrigen kommt es immer auf den Einzelfall an: War schon wegen des Altschadens der komplette Stoßfänger neu zu lackieren, wird im Regelfall durch einen neuen Kratzer an dieser Stelle keine Schadensvertiefung eintreten. Anders liegt es allerdings dann, wenn der Altschaden mit einem Kratzer sehr gering ist und optisch kaum auffällt, während der neu eingetretene Schaden ein Ausmaß erreicht, das verständlicher Weise darauf bestanden werden kann, dass er durch eine Neulackierung beseitigt wird. In diesem Fall genügt dann ausnahmsweise ein Abzug Neu für Alt zur Erfassung des unreparierten Altschadens im Verhältnis zu dem neu eingetretenen deutlich größeren Schaden.