Liebe Mitglieder und Freunde der ARGE Verkehrsrecht,
wir werden auf diesem Symposium einen der Großen des deutschen Verkehrsrechts ehren.
Dabei trifft es mit Herrn Dr. Erich Steffen wahrlich jemanden, der sich um unser Verkehrsrecht und um die ARGE Verkehrsrecht in erheblichem Maße verdient gemacht hat. Er kann auf eine langjährige – immer noch andauernde – Schaffensperiode zurückblicken und ist bis ins hohe Alter aktiv. Sein letzter Aufsatz zur fiktiven Abrechnung der Kfz-Reparatur stammt aus der Maiausgabe der zfs in diesem Jahr.
Herr Dr. Erich Steffen hat die ARGE Verkehrsrecht sehr wohlwollend begleitet und mit vielen Mitgliedern verbinden ihn inzwischen auch persönliche Freundschaften.
Im Jahr 1994 hat die ARGE Verkehrsrecht den Richard-Spiegel-Preis gestiftet, benannt nach dem Bundesrichter Dr. Dr. Richard Spiegel, der Mitinitiator der Gründung der ARGE gewesen ist, über 20 Jahre als Präsident die Geschicke des Verkehrsgerichtstages lenkte und die Entwicklung des Verkehrsrechtes prägte. Er hat auf die Wichtigkeit der Rolle der Anwaltschaft im Verkehrsrecht hingewiesen.
Nach dem Satzungsstatut darf Preisträger nur eine solche Person sein, die sich entweder um das Verkehrsrecht und (oder) die ARGE Verkehrsrecht besonders verdient gemacht hat.
So war es aufgrund seiner Lebensleistung nur natürlich, im Mai 1995 Herrn Dr. Erich Steffen als ersten Preisträger auszuzeichnen. Im Rahmen der Festveranstaltung am 25.5.1995 hat der Preisträger mit einem großen Referat zum Thema "der normative Schaden bei Verkehrsunfällen" Leitlinien ausformuliert. Der Aufsatz ist in der Tat auch heute noch lesenswert.
Beim Verkehrsgerichtstag war er im Jahr 1998 und im Jahr 2000 als Referent tätig. In der Festschrift zum 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag im Jahr 2012 hat der Jubiliar "50 Jahre Begleitung des Zivilrechts durch den Verkehrsgerichtstag" besonders gewürdigt.
Das konnte er aus seiner Position heraus auch sehr begründet formulieren. Schon in frühen Jahren (nämlich mit 42) ist er zum Bundesrichter ernannt worden. Diese steile Karriere hat er nahtlos fortgesetzt. Am 29.6.1984 erfolgte mit 54 Jahren die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof. Er hat den sechsten Zivilsenat elf Jahre lang geprägt bis zur Pensionierung zum 31.5.1995. Neben dem Verkehrsunfallrecht hat er im Arztrecht, zum Recht der Persönlichkeit und zum Ehrenschutz wichtige Entscheidungen verantwortet.
Auf den Homburger Tagen des Kollegen Gebhardt war er ebenfalls aktiv, nachdem der Kollege ihn durch Vermittlung von Herrn Dr. Dr. Spiegel als Referenten gewinnen konnte. Im Oktober 1983 hat er dort zum Thema Verdienstausfall durch Ausbildungsverzögerung oder Behinderung beim beruflichen Fortkommen vorgetragen. Seither war er dort ständiger Gast.
Er hat also im Ergebnis dafür Sorge getragen, dass der Geschädigte niemals aus dem Blick verloren werden darf und die ARGE Verkehrsrecht und damit uns Anwälte immer als wichtigen Partner in der Unfallregulierung gesehen.
Wer Dr. Erich Steffen gegenübertritt, erlebt einen freundlichen, zugewandten Menschen, der zu tiefem Verständnis fähig ist und dessen juristischer Scharfsinn und Humor bis heute im Gespräch immer wieder aufblitzen. In der juristischen Auseinandersetzung hat er die Meinung anderer gelten lassen, ohne die eigene Position aus dem Blick zu verlieren und sie gegebenenfalls auch mit Nachdruck zu vertreten. Jedes Gespräch mit ihm war daher eine Bereicherung.
Umso mehr freue ich mich, dass wir für das fünfte Verkehrsrechtssymposium qualifizierte Fachvorträge haben gewinnen können, um das Leben und Wirken von Dr. Erich Steffen gebührend zu würdigen.
Dazu erwarten uns viele ehemalige juristische Begleiter und Weggefährten bis hin zum BGH und auch viele Vertreter der ARGE Verkehrsrecht.
Ein ganz besonderer Dank geht an einen meiner Vorgänger, Herrn JR Hans-Jürgen Gebhardt, der über viele Jahre der ARGE Verkehrsrecht Gepräge und Stimme verliehen hat und dessen Homburger Tage unvergessen bleiben werden: Er wird die Laudatio auf den Jubiliar halten.
Das Hygienekonzept steht für Mainz.
Ich darf Sie einladen zu dieser besonderen Veranstaltung. Werden Sie Teil der Verkehrsrechtsfamilie und feiern Sie mit uns einen Menschen, Herrn Dr. Erich Steffen, der es im wahrsten Sinn des Wortes "verdient" hat, geehrt zu werden.
Ich freue mich auf ein Wiedersehen in Mainz.
Ihr
Autor: Gerhard Hillebrand
Gerhard Hillebrand, Vorsitzender ARGE Verkehrsrecht
zfs 9/2020, S. 481