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zfs 09/2020, Pedelec als Kraftfahrzeug

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StGB §§ 69, 316; StVG § 1 Abs. 3

Leitsatz

1. Es liegt nahe, Elektrofahrräder mit Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h (sog. Pedelecs) auch strafrechtlich nicht als Kraftfahrzeuge einzustufen.

2. Für die Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit von Pedelec-Fahrern kommt es nicht darauf an, ob Pedelecs strafrechtlich als Kraftfahrzeuge einzustufen sind.

3. Ein Erfahrungssatz, dass Pedelec-Fahrer unterhalb des für Fahrradfahrer geltenden Grenzwertes von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig sind, besteht nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.7.2020 – 2 Rv 35 Ss 175/20

Sachverhalt

Der Angeklagte ist von Amts- und Landgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr freigesprochen worden. Nach den im Berufungsurteil getroffenen Feststellungen stieß der Angeklagte als Fahrer eines Pedelecs mit einer auf seinen Fahrweg einbiegenden Fahrradfahrerin zusammen. Bei dem Pedelec handelt es sich um ein Elektrofahrrad mit einem zuschaltbaren Elektromotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt, der das Fahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ohne Trittunterstützung, darüber bis zu einer Geschwindigkeit bis 25 km/h beim Treten (mit-)antreibt. Nach den weiteren – nach vorläufiger Würdigung auf rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung beruhenden – Feststellungen hatte der Angeklagte dabei eine maximale Alkoholkonzentration von 1,59 ‰ im Blut, ohne dass die vorhandenen Beweise für die Annahme ausreichten, der Angeklagte sei deshalb alkoholbedingt nicht mehr zum Führen des Fahrzeugs in der Lage gewesen. Im Weiteren sind Amts- und Landgericht auf der Grundlage von § 1 Abs. 3 StVG davon ausgegangen, dass Pedelecs nicht als Kraftfahrzeuge einzustufen sind und deshalb bei der Beurteilung der absoluten Fa...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Pedelec. absolute Fahruntüchtigkeit. Strafrecht. Verkehrsrecht. Zur alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit von Pedelec-Fahrern  Leitsatz (amtlich) 1. Elektrofahrräder mit Begrenzung der motorunterstützen ...

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