Am 31.8.2020 ist die Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV-Ausnahmeverordnung – FZVAusnV) v. 20.8.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 1968). Sie tritt am 1.3.2021 in Kraft und am 29.2.2024 wieder außer Kraft. Durch die Verordnung soll eine Folienlösung für Versicherungskennzeichen in einer Testphase von zwei Jahren erprobt und anschließend evaluiert werden. Derzeit werden jährlich in Deutschland ca. 2 Millionen Versicherungskennzeichen aus Aluminiumblech produziert, die nur für ein Jahr gültig sind und anschließend entsorgt werden. Durch die Folienlösung soll Material eingespart werden. Sofern sich das Verfahren bewährt, soll es zukünftig in die FZV integriert werden.

Quelle: Referentenentwurf des BMVI v. 3.6.2020 – www.bmvi.de

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