Am 21.7.2022 ist das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 15.7.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2022 S. 1146). Es tritt zu großen Teilen am 1.8.2022 und z.T. erst am 1.8.2023 in Kraft. Das Gesetz weitet vor allem die Möglichkeit von Online-Beglaubigungen von Handelsregisteranmeldungen aus. Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger entfällt. Zudem erstreckt es das Verfahren auch auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister.

Quelle: BundesratKOMPAKT zur 1023. Sitzung des Bundesrates am 8.7.2022

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