Werden Hunde im Büro geduldet, kann dies bei einem Schaden zu einer Ersatzpflicht des Dienstherrn führen.

Um dem zu entgehen, gibt es verschiedene Alternativen, etwa:

Hunde im Büro nicht zulassen,
nur dort zulassen, wo kein Publikumsverkehr möglich ist,
alle Kollegen müssen zustimmen,
Hundehalterversicherung fordern.

Autor: Regierungsdirektor Dr. Adolf Rebler und Richter Adrian Fromherz, Regierung der Oberpfalz, Regensburg

zfs 9/2023, S. 487 - 490

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