I. Betroffene
Nun soll das neue Fahreignungsregister (FAER) einfacher, transparenter und gerechter werden. Diese Änderungen werden etwa 53 Mio. Fahrerlaubnisinhaber betreffen. Etwa 2,7 Mio. Vorgänge befinden sich in der Überliegefrist. Von den in Deutschland im Jahr 2010 zugelassene 50 Mio. Kraftfahrzeugen sind an einem durchschnittlichen Werktag etwa 60 %, also 30 Mio. in Benutzung. Dabei werden im Schnitt 36 km Fahrstrecke zurückgelegt, wobei 50 % der Fahrten unter 10 km liegen. Addiert man die Strecken über das Jahr 2010, erhält man knapp 42 Mrd. gefahrene Kilometer.
II. Punkteaufteilung
Mehr als die Hälfte der Eingetragenen ist mit 1 bis 3 Punkten belastet. 1,6 Mio. der im Register erfassten Personen haben einen Punktestand von 4 bis 7 Punkten. In dieser Gruppe befinden sich "Mehrfachtäter", die bereits mehr als eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, und/oder Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt wurden.
Die Gruppe der "schwer belehrbaren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer" mit 8 bis 17 Punkten umfasst ca. eine halbe Mio. Personen – von denen nur 10 % Frauen sind. Etwa 11.000 Personen haben über 17 Punkte und erwarten die Sanktionen.
Jährlich werden im Schnitt 200.000 Verwarnungen ausgesprochen und ca. 116.000 Bescheinigungen über die Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar ausgestellt.
Im Jahr 2011 nahmen gut 18.800 im Verkehrszentralregister (VZR) eingetragene Personen die Möglichkeit des freiwilligen Punkteabbaus in Anspruch, wobei etwa 15.200 eine Bescheinigung über die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar vorlegen konnten.
III. Hypothesen
Ausgangspunkte für die Reform sind diese Hypothesen, die statistisch belegt sind oder sein sollen durch Forschungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA):
- Fahrerlaubnisinhaber mit nur einer Eintragung haben statistisch ein 3-mal erhöhtes Risiko, wegen eines schuldhaften Unfalls im VZR eingetragen zu werden.
- Die Anzahl der Punkte ist nicht entscheidend für das statistisch erhöhte Unfallrisiko und die Rückfälligkeit, sondern die Anzahl ihrer Eintragungen im VZR.
In dem aktuellen Bericht 2011 des KBA wird allerdings konstatiert, dass der Bestand in der Anzahl seit Jahren gleichbleibend bei ca. 5,3 Mio. Einträgen befindlich ist. Die Änderung wird dortseits dann auch eher damit begründet, dass die Notwendigkeit für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bestehe, da die EU das Ziel einer Verringerung der Verkehrstoten um 50 % bis 2020 vorgegeben hat. Dabei werden die folgenden Verstöße mit 75 % als dominierende Ursache für tödliche Verkehrsunfälle gezählt:
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Geschwindigkeitsverstöße, |
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Fahren im alkoholisierten Zustand, |
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Rotlichtverstöße sowie die |
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Nichtnutzung des Sicherheitsgurts. |
In einem weiteren Schritt ist durch die im November 2011 verkündete "Cross-Border Exchange (CBE)"-Richtlinie neben den sogenannten vier "big killers" zusätzlich aufgenommen worden:
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das Fahren unter Drogeneinfluss, |
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das Nichttragen eines Schutzhelms, |
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Telefonieren am Steuer und die |
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unzulässige Nutzung von Fahr- bzw. Standstreifen. |
Erstaunlich ist aber dabei die Tendenz, dass sowohl für Fahrverbote als auch für Entziehungen prozentual weniger Sanktionen bei knapp 444.000 Fahrverboten und 110.000 Entziehungen in 2011 festzustellen sind. Im Bericht des KBA heißt es, dass "der kontinuierliche Rückgang von Entziehungen seit 2004 allerdings in Verbindung mit den zurückgehenden Fahrverboten seit 2007 die Vermutung nahelege, dass sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer nachhaltig positiv verändert hat."
IV. Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages
Unter der Überschrift "Probleme mit den Punkten" befasste sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag 2009 mit dem Verkehrszentralregister. In den Empfehlungen hieß es damals wörtlich:
"1. Eine Vereinfachung der Vorschriften des bestehenden Punktsystems ist dringend erforderlich."
2. Die Tilgungshemmung und die Überliegefrist sollen entfallen und gleichzeitig die Tilgungsfris...