I. Allgemeines
In § 4 Abs. 3 Nr. 1 und 2 StVG und § 41 Abs. 1 FeV wird geregelt, dass ein Fahreignungsseminar freiwillig ab 3 Punkten möglich ist – allerdings ist nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 die dann erreichte Bestätigung nur 2 Jahre gültig. Außerdem ist zu bedenken, dass die Vorlagefrist für den Betroffenen 3 Monate nach Anordnung bzw. 2 Wochen nach erfolgreichem Abschluss festgeschrieben werden soll. Zwar kann das Seminar schon bei dem Erreichen von 3 Punkten – also nach der ersten Verkehrsstraftat – abgeleistet werden, jedoch stellt sich die Frage, warum der Betroffene das bei der befristeten Geltungsdauer machen sollte! Denn der Gesetzgeber will keinen Punkterabatt mehr gewähren, sondern nurmehr sicherstellen, dass Verkehrssünder keine Gefahren mehr im Straßenverkehr produzieren können. Hintergrund hierfür sollen Studien der BASt sein, wonach die Punkteabbaukurse – angeblich oder tatsächlich – ohne den erforderlichen Erfolg absolviert werden, die Teilnehmer oftmals lediglich die Zeit absitzen und die Kurse keine nachhaltige Änderung im Verhalten bewirken. Das Fahreignungsseminar soll ganz anders aussehen als die bisherigen Abbaukurse und Verkehrspsychologen sollen obligatorisch in die Struktur des Seminars eingebunden werden.
II. Ausgestaltung der Seminare
Das Fahreignungsseminar gliedert sich in eine edukative (EVA) und eine verkehrspsychologische (VPS) Teilmaßnahme, die synergetisch in einem pädagogisch-psychologisch begründeten Lernprozess verbunden werden sollen. Besonders qualifizierte Fahrlehrer sind dann für
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die Steigerung des Problembewusstseins und des emotionalen Erlebens beispielsweise durch Risikoinformationen und die Verdeutlichung förderlicher Umweltbedingungen sowie |
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die Selbstreflexion, Stärkung der Gefahrenkognition, Eröffnen erwünschter Verhaltensalternativen verantwortlich. |
Wohingegen speziell ausgebildete Psychologen
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die Umweltkontrolle (Analyse auslösender/aufrechterhaltender Bedingungen), Entwicklung von Lösungsstrategien, Stärkung des Selbstwirksamkeitserlebens, Gegenkonditionierung (Sensibilisierung für Gelegenheitsstrukturen) |
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und den Aufbau eines Selbstmanagements übernehmen sollen. |
Der genaue Ablauf ist noch nicht klar, allerdings soll das Seminar spätestens bei 6–7 Punkten angeordnet und innerhalb von 3 Monaten das Bestehen den Behörden nachgewiesen werden.
Die Dauer beträgt in der Regel 6 Zeitstunden, wobei grundsätzlich von 2 × 90 Minuten Information und Pädagogik durch Fahrlehrer, dann aber gleichsam 3 × 60 Minuten Verkehrspsychologen in 3-wöchigen Abständen auf die Betroffenen einwirken sollen. Dabei sind auch die Erbringung von Hausarbeiten und ggf. 4 Sitzungen bei mehreren Straftaten angedacht.
So sollen die Teilnehmer über ihre Fahrkarrieren berichten und diese zur Veranschaulichung anhand von Charts, die die Gefährlichkeit und Eigenverantwortlichkeit bemessen, visualisieren. Die Konsequenzen einer Fahrerlaubnisentziehung werden erörtert und schließlich wird ein deliktbezogener Baustein in einer Gruppendiskussion zu typischen deliktbezogenen Regelverstößen erarbeitet. Das Risikobewusstsein und die Gefahrenkognition werden anhand von interaktiven Virtual-Reality-Szenarien trainiert und Unfallrisiken, Unfallursachen, typische deliktspezifische Unfallabläufe sowie gesundheitliche und soziale Unfallfolgen unter den Teilnehmern diskutiert. Die durchführenden Stellen werden von den Teilnehmern sodann evaluiert.
Die Kosten werden auf 400 bis 600 EUR geschätzt. Das Seminar führt nicht zur Reduzierung des Punktestandes.