Der Kl. verlangt aus einem bei der Bekl. unterhaltenen Kaskoversicherungsvertrag eine Entschädigung für das Platzen eines Reifens und dadurch verursachte weitere Karosserieschäden. Eine sachverständige Begutachtung hatte ergeben, dass der Reifen infolge des Einfahrens in einen größeren Fremdkörper (Schraube, Bolzen) bei einem den Schadenseintritt nicht verursachenden aber begünstigenden Vorschaden geplatzt war.

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