Fahrerlaubnisrecht
Reform des Verkehrszentralregisters (VZR): Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Nachdem das zur Reform des VZR erlassene Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze am 30.8.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist (BGBl. I S. 3313), hat der Bundesrat am 20.9.2013 auch der zur Umsetzung der Reform erforderlichen Neunten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer Vorschriften mit der Maßgabe zugestimmt, dass die im Vermittlungsausschuss getroffenen Vereinbarungen berücksichtigt werden (BR-Drucks 676/13 -Beschluss-). Zu der im Vermittlungsausschuss über die VZR-Reform erzielten Einigung siehe zfs 2013, 422. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass der Begleiter beim begleiteten Fahren mit 17 zukünftig nur noch mit einem Punkt im neuen Fahreignungsregister belastet sein darf. Es ist damit zu rechnen, dass die Verordnung in der vom Bundesrat geforderten Fassung erlassen wird, so dass dem Inkrafttreten der VZR-Reform zum 1.5.2014 nichts mehr im Wege stehen dürfte.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates Nr. 207/2013 v. 20.9.2013
Europäisches Verkehrsrecht
Umsetzung der Richtlinie über den Halterdatenaustausch durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Am 31.8.2013 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze in Kraft getreten (BGBl I S. 3310). Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsverstößen. Die Richtlinie soll den Mitgliedstaaten die Verfolgung von Verkehrsverstößen erleichtern, die von einem Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrzeug begangen worden sind, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist. Hierzu sollen bei bestimmten Verkehrsverstößen die Daten des Fahrzeughalters zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Das Gesetz schafft hierfür die im deutschen Recht erforderlichen Rechtsgrundlagen. Geregelt wird ferner das sog. Informationsschreiben, mit dem der im EU-Ausland ansässige Halter oder Betroffene in einer ihm verständlichen Sprache über dem ihm zu Last gelegten Verkehrsverstoß informiert wird. Kraftfahrer, die im EU-Ausland Verkehrsverstöße – z.B. Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße – begehen, müssen zukünftig vermehrt damit rechnen, auch dann für den Verstoß belangt zu werden, wenn sie vor Ort nicht angehalten wurden. Umgekehrt können deutsche Bußgeldbehörden durch den automatisierten Datenaustausch den Halter eines im EU-Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugs ermitteln. Zu der Richtlinie siehe zfs 2011, 128; 2011, 422 und 2011, 662.
RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin
PEOPIL – deutschsprachige Regionalgruppe ergänzt englischsprachige Mutter
PEOPIL (Pan European Organisation of Personal Injury Lawyers) ist eine englischsprachige Vereinigung von Rechtsanwälten, Richtern und Akademikern mit Mitgliedern in Europa und Übersee. Über die Organisation erhalten deren Mitglieder die Möglichkeit zum Informations- und Erfahrungsaustausch über Rechtsfragen zum Schadenersatz im Ausland. Über das Netzwerk der Mitglieder können Mandate erteilt und erhalten sowie Rat eingeholt werden, wenn es um länderspezifische Regelungen geht. PEOPIL leistet seit mehreren Jahren erfolgreiche Lobbyarbeit in Brüssel.
Viele deutschsprachige Kolleginnen und Kollegen wollten in keiner Organisation Mitglied werden, deren Geschäftssprache englisch ist. Aus diesem Grund wurde am 12. Juli 2013 eine deutschsprachige Regionalgruppe gegründet (Deutschsprachige PEOPIL Regionalgruppe Europa-Mitte). Beteiligt an der Gründung waren Anwälte aus Deutschland, Österreich, Südtirol und der Schweiz.
Ziel dieser neuen Organisation ist es unter anderem, regional anstehende Probleme der Schadenregulierung zu lösen, ein Netzwerk für Kontakte mit Kolleginnen und Kollegen im deutschsprachigen Raum zu schaffen und deutschsprachige Seminare zu veranstalten.
Weitere Informationen in deutscher Sprache zu der neu gegründeten Regionalgruppe finden sich unter www.peopil.com (Button mit der deutschen Flagge anklicken, Satzung und Aufnahmeantrag finden sich bei "Mitteilungen").
Autor: Karsten Funke
Mitgeteilt von RA Paul Kuhn, ADAC e.V. München, Vizepräsident PEOPIL
zfs 10/2013, S. 542