Am 2.9.2015 ist das 6. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes vom 24.8.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 1442). Durch das Gesetz werden weitere Bundesfernstraßenprojekte in die Anlage zu § 17e FStrG aufgenommen. Die Anlage enthält die Projekte, bei denen das BVerwG erst- und letztinstanzlich über Anfechtungsklagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse entscheidet. Damit soll u.a. erreicht werden, dass für die marode Rheinbrücke bei Leverkusen, die für Verkehr mit Fahrzeugen über 3,5t gesperrt ist, auf möglichst schnellem Wege ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss für eine Ersatzbrücke neben der alten Brücke geschaffen werden kann (BR-Drucks 674/14).

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