2.1 Verzögerung der Reform des Sanktionenrechts

Am 18.8.2023 ist das Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistik-Gesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisung sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt v. 16.8.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 218 v. 18.8.2023). Neben Änderungen bei der Verkehrsstatistik, die Schienenverkehrs- und Omnibusunternehmen entlassen soll, und der Einführung einer Ermächtigungsgrundlage im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation für Ausnahmen in Krisensituationen verschiebt das Gesetz die Reform des Sanktionenrechts auf den 1.2.2024. Grund hierfür sind IT-Probleme der Länder. Zur Reform des Sanktionenrechts s.a. den Beitrag im Septemberheft: zfs 2023, 482.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. 7.7.2023 zur 1035. Sitzung des Bundesrates

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