Der Entscheidung ist zuzustimmen. Leider gibt es immer noch viel zu viele Gerichte, die die Auffassung vertreten, die Tätigkeit im Bußgeldverfahren und im Ordnungswidrigkeitenverfahren vor dem AG stelle gebührenrechtlich nur eine einzige Angelegenheit dar, in der dem Verteidiger nur eine Postentgeltpauschale anfalle, so LG Hamburg AGS 2006, 503 m. Anm. N. Schneider = JurBüro 2006, 644; LG Koblenz AGS 2006, 174; LG Köln, Urt. v. 1.10.2008 – 20 S 15/08; AG Emmendingen, Beschl. v. 7.6.2009 – 5 OWi 440 Js 28265 (132/08); AG Lüdinghausen, Beschl. v. 15.1.2007 – 10 OWi 89 Js 1679/06 [140/06]; AG Hamburg-St.-Georg, Urt. v. 25.5.2009 – 922 C 198/09; AG München DAR 2008, 612).

Demgegenüber gehen andere Gerichte – wie das AG Aachen hier – zutreffend von verschiedenen Angelegenheiten aus und gewähren deshalb eine gesonderte Postentgeltpauschale, so AG Düsseldorf AGS 2006, 504 m. Anm. N. Schneider = VRR 2006, 399; AG Friedberg AGS 2009, 225; AG Gelnhausen AGS 2007, 453; AG Gronau, Urt. v. 13.3.2009 – 12 C 7/09; AG Nauen zfs 2007, 407 m. Anm. Hansens = AGS 2007, 405; AG Saarbrücken RVGprof. 2007, 118. Allein aus der Existenz zweier Verfahrensgebühren, nämlich der nach Nr. 5101 VV RVG im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und der nach Nr. 5107 VV RVG im gerichtlichen Verfahren folgt eigentlich eindeutig, dass es sich um verschiedene Verfahren und damit nach § 15 Abs. 2 RVG auch um verschiedene Angelegenheiten handelt.

Trotz der geringen wirtschaftlichen Auswirkungen des Streits im Einzelfall mit 20 EUR zzgl. Umsatzsteuer hat die Problematik beträchtliche gesamtwirtschaftliche Auswirkungen. Denn wenn die Landeskasse im Jahr im Rahmen der Kostenerstattung oder für die beigeordneten Rechtsanwälte in 100.000 Fällen jeweils 20 EUR nebst Umsatzsteuer mehr zahlen muss, geht es schon um 2 Millionen EUR. Vergleichbar, nur mit höheren Fallzahlen, stellen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen bei den Rechtsschutzversicherungen dar. Da nimmt es nicht Wunder, dass häufig um die Postengeltpauschale gestritten wird. Aber auch für den einzelnen Rechtsanwalt sind die wirtschaftlichen Folgen dieses Streits nicht unwesentlich, denn "auch Kleinvieh mach Mist", wie der Volksmund so richtig sagt.

Heinz Hansens

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