Fahrerlaubnisrecht
Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis – BVerwG, Urt. V. 27.9.2012 (3 C 33.11)
Das BVerwG hat mit Urt. v. 27.9.2012 entschieden, dass die Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister in entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 2 S. 3 StVG führt. Die Beteiligten stritten um die Rechtmäßigkeit der Kostenerhebung für eine Verwarnung des Klägers. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte den Kläger nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 StVG wegen des Erreichens von 12 Punkten verwarnt. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass diese Punkte nicht zu berücksichtigen seien, weil ein von ihm gestellter Antrag auf Fahrerlaubniserteilung abgelehnt worden sei. Die Punkte hätten daher nach § 4 Abs. 2 S. 3 StVG – zumindest in entsprechender Anwendung – gelöscht werden müssen. Nach dieser Vorschrift werden im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer isolierten Sperre nach § 69a Abs. 1 S. 3 StGB die Punkte für vor dieser Entscheidung begangene Zuwiderhandlungen gelöscht. Nach Auffassung des BVerwG ist § 4 Abs. 2 S. 3 StVG weder unmittelbar noch entsprechend auf den Fall der Ablehnung einer Fahrerlaubnis anwendbar. Eine unmittelbare Anwendung der Vorschrift scheitere bereits daran, dass dieser Fall in der Vorschrift nicht genannt werde. Darin liege keine planwidrige Regelungslücke, sondern eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, so dass auch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift ausscheide. Zudem bestehe keine vergleichbare Interessenlage, da die Punktelöschung das Korrelat für die mit der Fahrerlaubnisentziehung bzw. Sperre erfolgte Sanktion sei. Eine solche Verknüpfung fehle bei der Ablehnung einer Fahrerlaubniserteilung.
Quelle: Pressemitteilung des BVerwG v. 27.9.2012 (Nr. 95/2012)
Zivilrecht
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Der Bundestag hat am 27.9.2012 in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beraten. Mit diesem Gesetz soll die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 16.2.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Neufassung) (ABl L 48 v. 23.2.2011, S. 1) in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Gesetz sieht u.a. für Rechtsgeschäfte ohne Beteiligung eines Verbrauchers die Erhöhung des Verzugszinssatzes von acht auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB-Entwurf) und die Einführung eines zusätzlichen Pauschalbetrags bei Zahlungsverzug i.H.v. 40 EUR vor (§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB-Entwurf). Durch § 271a BGB-Entwurf (Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefrist) wird ferner die Vertragsfreiheit bei der Bestimmung der Leistungszeit eingeschränkt: So sieht Abs. 1 dieser Vorschrift vor, dass eine Vereinbarung, durch die die Zeit für die Erfüllung einer Entgeltforderung um mehr als 60 Tage nach Empfang der Gegenleistung überschritten wird, nur wirksam ist, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Der neue § 271a BGB gilt allerdings nicht für die Vereinbarung von Teilleistungen sowie für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher beteiligt ist (§ 271a Abs. 4 BGB-Entwurf). Weitere Einzelheiten können dem auf der Homepage des BMJ veröffentlichten Gesetzentwurf und seiner Begründung entnommen werden.
Quelle: Aktuelle Meldung des BMJ v. 28.9.2012 (www.bmj.de)
Zwangsvollstreckungsrecht
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
Am 1.9.2012 ist die aufgrund von §§ 758a Abs. 6, 829 Abs. 4 ZPO vom BMJ erlassene Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) v. 23.8.2012 in Kraft getreten (BGBl I. S. 1822). Die Verordnung enthält in ihren Anlagen Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Die Formulare sind ab dem 1.3.2013 verbindlich zu benutzen. Die neue Schuldnerverzeichnisverordnung und die Vermögensverzeichnisverordnung waren bereits Gegenstand von zfs Aktuell des September-Heftes (zfs 2012, S. 482).
Autor: Karsten Funke
RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin