Es ist weiterhin sachgerecht, im Rahmen der Schadensermittlung nach § 287 ZPO zur Bestimmung des ortsüblichen Normaltarifs für Mietwagen auf die im Mietpreisspiegel des Unternehmens Eurotax Schwacke GmbH, Maintal, für das maßgebliche Postleitzahlengebiet aufgeführten Normaltarife als Schätzungsgrundlage zurückzugreifen. Die Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 22.1.2014 – 1 U 165/11 – rechtfertigt keine andere Entscheidung.

(Leitsätze der Schriftleitung)

LG Zweibrücken, Urt. v. 27.5.2014 – 3 S 26/13

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