Frisch auf dem Markt erscheint die Neuauflage von "Das versicherungsrechtliche Mandat", herausgegeben von van Bühren, einem absoluten Experten für das Versicherungsrecht. Knapp drei Jahre sind seit der Vorauflage vergangen, in denen sich das VVG weiter in der Praxis bewährt hat. Weit überwiegend hatte die Rechtsprechung sich mit Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers und damit einhergehender Kürzung der Leistung durch den Versicherer zu beschäftigen. Diese Vielzahl von Entscheidungen hat van Bühren berücksichtigt und in seinem Werk eingearbeitet.

Neben einleitenden Ausführungen zu Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertragsgesetzes und zu dessen "allgemeinem Teil" liegt der Schwerpunkt des Handbuches auf den verschiedenen Versicherungssparten. Der Spruch "in der Kürze liegt die Würze" passt perfekt zu van Bührens Werk. Obwohl sich die Darstellungen auf das Wesentliche beschränken (keinesfalls negativ gemeint!), fast schon stichwortartig sind, gelingt es dem Autor eindrucksvoll, dem Leser das nötige Wissen zu vermitteln. Beispielhaft sei hier auf die Darstellung zum Quotenvorrecht verwiesen (§ 5 Rn 334 ff.).

Die Kernpunkte jedes Versicherungszweigs werden besprochen. Hierzu gehören zweifelsfrei die (vertraglichen) Obliegenheiten, welche in der Praxis – wie ausgeführt – eine überragende Bedeutung haben. Ebenfalls nicht zu kurz kommen Erläuterungen zu Gefahrerhöhungen (z.B. § 5 Rn 146 ff.), grober Fahrlässigkeit (§ 3 Rn 55 ff.) und arglistiger Täuschung. Da bei der Lektüre von versicherungsrechtlicher Literatur das Mit- oder Nachlesen der jeweiligen Bedingungen unumgänglich ist, macht es van Bühren seinen Lesern einfach. Zu jedem Versicherungszweig befinden sich die Versicherungsbedingungen am Ende des Kapitels.

Erwähnt sei noch der Anhang (§ 16). Neben zahlreichen übersichtlichen Schaubildern zu den Obliegenheiten finden sich dort einige schöne Musterklagen, die den Arbeitsalltag erleichtern.

Das Handbuch von van Bühren ist rundum gelungen. Fachanwälte für Versicherungsrecht dürfen zwar keine Neuigkeiten erwarten, an sie richtet sich van Bühren auch nicht zwangsläufig. Zielgruppe dürfte wohl eher der Allgemeinanwalt sein; diesen nimmt van Bühren eindrucksvoll an die Hand und führt ihn souverän in das Versicherungsrecht ein, so dass man Lust auf mehr bekommt.

Autor: Sebastian Gutt

RA Sebastian Gutt, FA für Verkehrsrecht, Helmstedt

zfs 11/2015, S. 614

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