Die Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts hat am 13.10.2015 ihren Abschlussbericht an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) übergeben. Sie hat insgesamt 50 Empfehlungen ausgesprochen und begründet, die das Strafverfahren effektiver und praxistauglicher machen sollen. Beabsichtigt ist eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens, die die Rechte aller Verfahrensbeteiligten wahrt und die dem Ziel des Strafprozesses – der bestmöglichen Wahrheitsfindung – dient. Der Kommission, die zwischen Juli 2014 und September 2015 zu Beratungen im BMJV zusammenkam, gehörten Vertreter der Wissenschaft und der juristischen Praxis sowie Experten aus den Landesjustizverwaltungen, dem BMI und dem BMJV an.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 13.10.2015 – www.bmjv.de

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