Der Kl. unterhielt bei der Bekl. eine Privathaftpflichtversicherung, die eine Schadensersatzausfalldeckung umschloss. Am 20.4.2009 war er als Polizeibeamter im Einsatz, um eine Suizidankündigung des X zu vereiteln; er nahm X mit einfacher körperlicher Gewalt in Gewahrsam und wurde bei Niederdrücken von X zu Boden an der rechten Schulter erheblich verletzt. Der vom Kl. betriebene Zivilrechtsstreit endete mit einer Verurteilung des X zu einem Schmerzensgeld und zur Feststellung der Ersatzpflicht des weiteren materiellen und immateriellen Schadens. Die Vollstreckung blieb erfolglos. Der Kl. macht nunmehr gegen die Bekl. Schadensersatz wegen der von ihm nicht mehr ausführbaren Arbeiten an seinem Haus.

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