Bereits mit seiner ersten Auflage, erschienen kurz nach der VVG-Reform, konnte Andreas Kloth mit seiner Darstellung der privaten Unfallversicherung ein beachtetes Praxiswerk vorlegen. Sechs Jahre danach und kurz nach der Veröffentlichung der Musterbedingungen AUB 2014 ist die zweite Auflage des Werks erschienen. Auch diese zweite Auflage ist als systematisch aufgebautes Praxisbuch konzipiert. Einbezogen wurden die Rechtsprechung und aktuelle Literatur sowie die AUB 2014.
Schaut man sich die zweite Auflage an, stellt man zunächst bereits äußerlich fest, dass die Ausstattung reduziert wurde. Paperback und der Verzicht auf den Clou der Erstauflage, die herausnehmbare Synopse der AUB, nehmen dem Werk ein Alleinstellungsmerkmal. Der Leser kann die Synopse der Erstauflage, sofern er diese nicht bereits haben sollte, jedoch als Download erhalten. Auf den Abdruck der AUB bis einschließlich 2008 wird verzichtet.
Inhaltlich wurde zunächst Teil 1 des Buchs, die allgemeinen Darstellungen zum Versicherungsrecht, entschlackt. Viele Fragestellungen, so z.B. das Übergangsrecht im Rahmen der VVG-Reform, sind anders als zum Zeitpunkt der Erstausgabe keine heißen Problemfelder mehr und dies wurde konsequent und gut beachtet.
Im Kernbereich der privaten Unfallversicherung ist die Darstellung in der Struktur beibehalten, aber aktualisiert und auch leicht ausgedehnt worden. Alle praxisrelevanten Problemstellungen werden angesprochen. Zum Unfallbegriff, den Ausschlüssen und den Leistungsarten der GDV-Musterbedingungen sind gute, mit vielen Beispielen abgerundete Erläuterungen vorhanden. Der Sprachstil ist flüssig lesbar und auch für den Einsteiger in diesem Fachgebiet gut verständlich. Hier zeigt sich die empirische Erfahrung des Verfassers in der Rechtsmaterie und der Lehrtätigkeit.
Abseits des Kernbereichs der privaten Unfallversicherung besitzt das Buch allerdings kleinere Schwächen. So wird bei der Frage der Anwendbarkeit des Straftatausschlusses bei vereinbarter Alkoholklausel diese in Kapitel K Rn 50 bejaht, unter Rn 92 dann im Praxishinweis abgelehnt. Die Sofortleistung, eindeutig eine Leistungsart im Rahmen einer Summenversicherung, soll nicht in mehreren Verträgen vereinbar sein. Die für Schadenversicherungen geltenden §§ 77 ff. VVG zur Mehrfachversicherung sind, anders als in Kapitel H Rn 35, Fn 54 dargestellt, natürlich nicht anwendbar.
Hervorzuheben und Highlight der zweiten Auflage ist die Besprechung zum Unfallversicherungsprozess. Hier erkennt man den erfahrenen Prozessanwalt. Dieser Teil sucht seinesgleichen.
Die AUB 2014 sind an vielen Stellen in das Werk eingeflossen, verbunden mit einem systematischen Darstellungsproblem. Gelöst wurde dies durch ein dem jeweiligen Thema beigefügtes Teilkapitel. Sinnvollerweise erfolgte dies aber nur bei den Bedingungsteilen, bei denen sich aus den Neuerungen der AUB 2014 ein Besprechungsbedarf ergibt.
Mit seiner zweiten Auflage ist es Kloth gelungen, der Praxis ein aktuelles und eingängiges Basiswerk zur Hand zu geben. Es finden sich darin für nahezu alle relevanten Praxisprobleme Lösungen. Praxisorientiert, kompetent, verständlich. Ein Gewinn für jeden Praktiker.
Autor: André Naumann
RA André Naumann, Bornheim
zfs 11/2016, S. 615