Ein wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts, nämlich das sog. Verkehrsverwaltungsrecht, wird im Streitfall von den Verwaltungsgerichten entschieden. Wie in jedem Gerichtszweig gilt auch hier, dass das letzte Wort den Bundesgerichten vorbehalten ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngerer Zeit insbesondere im Bereich der Fragen der Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr sowie im sonstigen öffentlichen Straßenverkehrsrecht und im Straßenverkehrszulassungsrecht einige wichtige Entscheidungen getroffen, die nachfolgend vorgestellt und eingeordnet werden. Der Berichtszeitraum umfasst im Wesentlichen die Jahre 2015 und 2016 sowie die erste Jahreshälfte 2017.

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