Regeln Bedingungen einer Berufsunfähigkeit, dass vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn die versicherte Person voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, so tritt der Versicherungsfall mit dem Beginn dieses Prognosezeitpunkts ein.

BGH, Urt. v. 14.7.2021 – IV ZR 153/20

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