Am 1.10.2022 ist rückwirkend das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz v. 19.10.2022 in Kraft getreten (BGBl I S. 1743). Vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 beträgt er statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten. Zudem befreit das Gesetz Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe 3.000 EUR von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. 7.10.2022

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