Bei einem Verkehrsunfall hatte der Geschädigte ein Hochrasanztrauma mit dislozierter Claviculafraktur, Rippenfrakturen, intraabdominellen Verletzungen (eine teilweise Entfernung des Darms war erforderlich), Fraktur des LWK 2, offener Knöchelfraktur und Fraktur des Jochbeins erlitten.
Nach der Erstversorgung erfolgte die Entlassung ins häusliche Umfeld.
Der Beginn einer stationären Rehamaßnahme zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) war jedoch erst in zwei Monaten geplant, da noch keine Reha-Fähigkeit vorlag.
Der Geschädigte war nicht mobil und hatte nach dem Unfall erheblich an Gewicht (über 10 kg) verloren. Er befand sich im sogenannten "Reha-Loch", in dem sich Verunfallte (außerhalb des BG-lichen Heilverfahrens) nach der Akutbehandlung häufig befinden.
Das "Reha-Loch" beschreibt den Zeitraum zwischen der Versorgung in der Akutklinik und dem Beginn einer Rehamaßnahme. Oftmals erfüllen die Verunfallten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus noch nicht die Vorgaben der DRV, um eine Rehamaßnahme antreten zu können. Sie sind noch nicht ausreichend aktiviert und mobilisiert und daher nicht "rehafähig". Die Patienten werden ins häusliche Umfeld oder in eine Kurzzeitpflege entlassen. Hier findet jedoch keine adäquate intensive und hochfrequente Therapie statt. Dadurch entsteht ein Rehabilitationsdefizit, welches schwer aufzuholen ist.
Um zu verhindern, dass der Geschädigte in dieses "Reha-Loch" fällt bzw. um ihm aus diesem "Reha-Loch" herauszuhelfen, wurde der Reha-Auftrag zwei Monate nach dem Unfall erteilt.
In der Regel beginnt das eigentliche Reha-Management mit einem Erstgespräch zwischen dem Verletzten, ggf. seiner Familie, seinem Rechtsbeistand und dem Reha-Manager.
Zum Zeitpunkt des Erstgesprächs mit dem Reha-Dienst hatten noch keine ambulanten Therapien stattgefunden.
Der Reha-Berater empfahl die Durchführung einer Frühreha, recherchierte eine geeignete Einrichtung hierfür und kümmerte sich um die Kostenübernahme der Maßnahme durch die Haftpflichtversicherung. Die Reha konnte daher kurzfristig 14 Tage nach dem Erstgespräch angetreten werden. Die Durchführung der Maßnahme verlief sehr erfolgreich. Der Geschädigte erzielte gute Therapiefortschritte und erlangte seine Mobilität zurück. Während eines Folgegesprächs mit dem Reha-Berater in der Rehaeinrichtung äußerte der Geschädigte den Wunsch, seine Berufsausbildung zum Altenpfleger wieder aufzunehmen.
Auch hier konnte der Reha-Berater unterstützen: Durch den Reha-Berater wurde drei Wochen nach Beendigung der Rehamaßnahme ein Job-Berater hinzugezogen. Dieser unterstützte den Geschädigten bei der Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber und anderen am Eingliederungsprozess beteiligten Institutionen. Gemeinsam wurden die zu treffenden Maßnahmen vereinbart und umgesetzt. Im Ergebnis konnte auch eine erfolgreiche Wiedereingliederung beim Arbeitgeber durchgeführt und die berufliche Teilhabe gesichert werden. Ohne die Unterstützung des Reha-Dienstes und dessen umsichtiges Handeln wäre es aufgrund der verlängerten Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich zu einem kompletten Neubeginn der Ausbildung gekommen.
An diesem Fall lässt sich gut erkennen, wie eine frühzeitige und gezielte Steuerung des Heilverfahrens dazu beitragen kann, das "Reha-Loch" zu vermeiden. Durch Kombination von medizinischem Reha-Management und gleichzeitiger Unterstützung des Reha-Beraters bei der Aufnahme der beruflichen Rehabilitation können lang andauernde Arbeitsausfälle vermieden werden, was wiederum eine Win-win-Situation für den Geschädigten und die Versicherung darstellt.