Das neue Jahr geht schon einmal gut los: Diejenigen Leser, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sind, halten die erste Ausgabe der zfs in Händen, die aus Mitgliedsbeiträgen gezahlt wird. Jedes Mitglied erhält monatlich die zfs, die damit die auflagenstärkste verkehrsrechtliche Fachzeitschrift ist. Die Herausgeber und Schriftleiter werden weiterhin für praxisbezogene und aktuelle Inhalte sorgen. Mit diesem Heft wird eine neue Rubrik "Praxistext" eingeführt. Darin sollen monatlich Textbausteine zu wiederkehrenden Problemen nebst einer kurzen Beschreibung erscheinen. Die Rationalisierung geht auch an der juristischen Tätigkeit nicht vorbei.
Rationalisierung ist schon die Überleitung zu weiteren Entwicklungen, die leider negativ zu bewerten sind. Es geht ums Geld, nicht um die große Eurokrise, sondern den Druck der knappen Kassen, der sich auch im Verkehrsrecht auswirkt.
An erster Stelle zu nennen ist selbstverständlich die Justiz. Bundes- und Landesregierungen wollen sie am liebsten weitgehend abbauen, weil sie in ihren Augen ein unnötiger Haushaltsposten ist. "Justizmodernisierungsgesetze", die Einschränkungen der Rechte und Rechtsmittel beinhalten, werden auch in Zukunft erlassen. Die Justiz beteiligt sich an den Beschränkungen und sieht das Erfolgsrezept im Streben nach Vergleichen sowie der Mediation. Das altbackene Urteil soll zum Ausnahmefall werden. Das führt nach meiner Betrachtung schon so weit, dass gerade junge Richter eine Entscheidung als ungerecht empfinden, bei der eine Partei völlig obsiegt. Richtig gerecht geht es nach ihrer Ansicht nur zu, wenn jede Partei etwas verliert. Vergleiche werden vorgeschlagen, "um eine mühevolle und aufwändige Beweisaufnahme zu vermeiden". Das mag in Bauprozessen seine Berechtigung haben, aber wo soll bei einem gewöhnlichen Unfallrechtsstreit die Beweisaufnahme eine besondere Mühe darstellen? Sind wir Organe der Rechtspflege nicht alle verpflichtet, ohne Scheu vor Aufwand, unser Geld redlich zu verdienen und erst einmal wenigstens zu versuchen, die Tatsachen aufzuklären? Mediation kann z.B. im Familienrecht sinnvoll sein, im Verkehrsrecht aber in aller Regel nicht.
Die Versicherer haben gerade ihr jährliches Schicksalsdatum, den 30.11. als Kündigungsfrist für Versicherungsverträge, hinter sich. Nun kann das Jahr genutzt werden, um den Schadenaufwand weiter zu kürzen und sich damit für die nächste Preisrunde fit zu machen. Anwälte sind da ein großer Kostenfaktor, nicht weil sie so viel kosten, sondern weil der Aufwand eben höher ist, wenn der Geschädigte weiß, was ihm zusteht. Über das Fairplay-Modell der Allianz Versicherung, nach dem den Werkstätten eine schnelle Regulierung versprochen wird, wenn Anwälte nicht eingeschaltet werden, wird das LG München in diesem Jahr entscheiden.
Die Anwälte haben nach dem Gehaltsreport des Magazins "Focus" in einem 10-Jahreszeitraum einen Gehaltsrückgang von ca. 27 % zu verzeichnen. Das kann nicht verwundern, wenn zwar alle Kosten steigen, nicht aber die Gebühren. Anwälte müssen deshalb heute und in der Zukunft mehr denn je Unternehmer sein, die sich mit der Effektivität von Arbeitsabläufen, Marketing sowie einer strategischen Kanzleiausrichtung nebst Spezialisierung befassen. Dem sind gerade außerhalb der Ballungsgebiete Grenzen gesetzt. Die Anwaltschaft ist dringend auf eine Gebührenerhöhung angewiesen, die hoffentlich in diesem Jahr endlich verabschiedet wird.
Erstmals wird in diesem Jahr der DAV-VerkehrsAnwaltsTag am 21. und 22. April von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in Berlin ausgerichtet. Mit insgesamt 10 Fortbildungsstunden, u.a. mit den bewährten Referaten der Richter aus den vier das Verkehrsrecht betreffenden BGH-Senaten, wird ein interessantes neues Fortbildungsformat eingeführt. Neumitglieder werden wieder zur kostenlosen Teilnahme eingeladen.
Jörg Elsner LL.M.Rechtsanwalt und Notar, Hagen Vorsitzender der ARGE Verkehrsrecht