Nachdem sich der Verkehrsgerichtstag 2012 zum 50. Mal präsentierte, erlebt er einen unerwarteten Aufschwung. In 2013 kam es zu einer Rekordbeteiligung und die gegenwärtigen Anmeldezahlen für den 52. Verkehrsgerichtstag vom 29. bis 31. Januar 2014 lassen vermuten, dass die Schallgrenze von 2000 Teilnehmern erstmals durchbrochen werden wird.

Dies bestätigt auch, dass erneut eine Auswahl von brisanten Themen gelungen ist, die die verkehrsrechtlichen Kreise in großem Umfang mobilisiert. Neben grenzüberschreitenden Vollstreckungen in der EU (Arbeitskreis I), dem Problemfeld Schmerzensgeld (Arbeitskreis II), der gesetzlichen Unfallversicherung (Arbeitskreis III), der Sachmängelhaftung und Garantie beim Autokauf (Arbeitskreis IV), rätselhaften Verkehrsunfällen und der strafprozessualen Aufklärungspflicht (Arbeitskreis VI) sowie der Frage, wem die Fahrzeugdaten gehören (Arbeitskreis VII), steht im Arbeitskreis V erneut der Themenkomplex Fahreignung und MPU im Fokus.

Bereits 2010 war dieses Thema auf der Tagesordnung. Gleichwohl war es erforderlich geworden, nach kurzer Zeit das Augenmerk erneut auf dieses Problemfeld zu lenken: Die MPU ist einer der gravierendsten Eingriffe für einen Kraftfahrer und für die Betroffenen mit erheblichen Belastungen verbunden. Nicht nur die Angst vor dem drohenden Verlust der Fahrerlaubnis, auch Unsicherheit, was einen bei der Überprüfung erwarten wird, und nicht zuletzt hohe finanzielle Aufwendungen wirken sich für die Betroffenen nicht unerheblich aus. Umso erstaunlicher ist es, dass die Anordnung der MPU als solche nach wie vor nicht justitiabel ist, auch wenn sich stetig die Stimmen mehren, die diesen untragbaren Zustand angreifen.

Auch die Frage, die vor vier Jahren Gegenstand der Diskussion war, nämlich wer die Prüfer prüft, ist jedenfalls nicht im Sinne der betroffenen Bürger entschieden worden. Dies lag in erster Linie daran, dass diejenigen, die an einer Veränderung des Status quo wenig Interesse haben, es weit besser verstanden haben, ihre Interessen im damaligen Arbeitskreis durchzusetzen als die Anwälte der betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Es ist der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ein großes Anliegen, das auch in anderen Mitteilungen kommuniziert worden ist, dass die Verkehrsanwälte diesmal die Chance nutzen, die Interessen ihrer Mandanten im Arbeitskreis nachhaltig zu vertreten.

Alle, die nach Goslar fahren möchten, sich jedoch noch nicht für einen Arbeitskreis entschieden haben, sind aufgerufen, im Sinne der Anwaltschaft in den Arbeitskreis V zu kommen und dort die anwaltlichen Interessen und vor allem die Interessen der Betroffenen zu vertreten. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass natürlich nicht nur die Präsenz in der Diskussion, sondern insbesondere die Anwesenheit in der Abstimmung am Freitagmorgen über die Empfehlungen des Arbeitskreises von entscheidender Bedeutung ist.

Es ist dringend an der Zeit, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen der MPU neu geregelt werden. Somit sind alle Verkehrsanwälte aufgerufen, für ihre Mandanten hier eine Verbesserung zu erreichen, getreu dem Motto der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht: "Verkehrsanwälte. Wir holen mehr für Sie raus.".

Autor: Nicolas Eilers

RA Nicolas Eilers, FA für Versicherungsrecht und FA für Verkehrsrecht, Groß-Gerau

zfs 1/2014, S. 1

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