Vier Jahre nach der viel gelobten zweiten Auflage haben die Herausgeber mit unverändertem Autorenteam den Kommentar auf einen aktuellen Stand (Sommer 2015) gebracht. Die Erwartungshaltung an dieses Werk war dementsprechend hoch.

Festgehalten wurde an der nach wie vor erfreulich übersichtlichen Darstellungsweise und Praxisnähe, bei der eine Kontinuität in der Bearbeitung positiv festzustellen ist. Ballast der letzten Jahre, wie die Synopse von VVG a.F. und VVG n.F., wurde abgeworfen. Ein besonderes Augenmerk galt der inzwischen ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum VVG n.F. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Berücksichtigung der Fragen rund um die Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG und die Thematik um die Unwirksamkeit der Jahresfrist des § 5a VVG a.F. bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung. Dieses, für die Lebensversicherung wichtige Thema, ist ebenso wie die in der Lebensversicherungssparte aktuellen und kritisch zu hinterfragenden Themen zum Deckungskapital und Stornoabschlag fundiert besprochen.

Gelungen ist auch die Darstellung zu den in der obergerichtlichen Rechtsprechung uneinheitlich entschiedenen bzw. die aktuell viel diskutierten Fragen- und Themenkreise. Zu nennen sind hier insbesondere die spartenübergreifend relevante Quotelung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls, die vorvertragliche Anzeigepflicht mit den Anforderungen an die Fragestellung und Belehrungspflicht des Versicherers oder die Zurechnung von Verhalten und Kenntnis.

In den einzelnen Versicherungszweigen wurden als wesentliche Problemfelder z.B. der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung und die Informationspflichten und Kostenstrukturen bei Altersvorsorgeprodukten berücksichtigt.

Im praxisrelevanten Bereich der Privathaftpflichtversicherung sind die ganz neu gestalteten AVB PHV im August 2014 erschienen und wurden hier bereits kommentiert. Zumindest im Bereich der Handkommentare ist dies wohl die erste Kommentierung zu diesen Musterbedingungen. Ebenfalls neu eingebracht wurde eine Kommentierung der gesetzlichen Vorgaben für das Zertifizierungsverfahren nach dem AltZertG in der Fassung vom 1.4.2015 und Ausführungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) vom Oktober 2014.

Insoweit überrascht es, dass die bereits im März 2014 veröffentlichten Musterbedingungen zur privaten Unfallversicherung (AUB 2014) keine Berücksichtigung im Kommentar fanden. Hier wird trotz einiger relevanter Änderungen zu vorherigen AUB nicht die aktuelle Bedingungsgeneration besprochen.

Die dritte Auflage erfüllt insgesamt die berechtigten Erwartungen an eine Folgeauflage eines Handkommentars auf erfreulich hohem Niveau. Alles ist ausgelegt und entsprechend umgesetzt für die tägliche Arbeit, angefangen vom robusten Einband, über die stringente Gliederung bis hin zur verständlichen Sprache in den Erläuterungen. Inhaltlich kompakt und pragmatisch, aber nicht oberflächlich.

Mit der dritten Auflage etabliert sich dieser Handkommentar immer mehr als fester Bestandteil einer versicherungsrechtlichen Handbibliothek. Eine überzeugende Leistung des gesamten Autorenteams.

Autor: André Naumann

RA André Naumann, Bornheim

zfs 1/2016, S. 14

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