Liebe Leserinnen und Leser,
ich darf Ihnen zunächst im Namen des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht alles Gute für das Jahr 2017 wünschen. Ich hoffe insbesondere, dass Sie die regelmäßig für Anwälte belastende Zeit zum Jahresende unter Wahrung sämtlicher Fristen überstanden haben. Nunmehr wohl schon traditionell ist es an mir, die Schwerpunkte des ersten jährlichen "Familientreffens" der Verkehrsrechtsfamilie, des Verkehrsgerichtstags in Goslar anzukündigen. Und wiederum präsentiert sich der nunmehr zum 55. Mal stattfindende Verkehrsgerichtstag mit hochaktuellen Themen.
Die traditionelle Eröffnung in der Aula regis der Kaiserpfalz beinhaltet dieses Mal neben der Eröffnungsrede des Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstags, Herrn Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm, einen Plenarvortrag des Kommissars für digitale Wirtschaft und Gesellschaft der Europäischen Kommission, Herrn Günther H. Oettinger. Dieser wird sich mit "Europa auf dem Weg in die digitale Zukunft" beschäftigen. Es gilt nach wie vor, dass all das, was digitalisiert werden kann, auch digitalisiert wird. Automatisierte Bearbeitungen machen nicht zuletzt in der Schadenregulierung Abläufe wohl teilweise effizienter, führen aber auch durch standardisiertes Ablehnen von einzelnen Schadenspositionen zu vermehrten Schwierigkeiten in der vorgerichtlichen Regulierung. Insofern entsteht der Eindruck, dass es Regulierungen ohne Prüfberichte wohl nicht mehr gibt. Auch in der Fahrzeugtechnik selbst hält die Digitalisierung immer mehr Einzug, hier sei nur das Stichwort "eCall" genannt. Man darf auf den Bericht über die aktuellen Entwicklungen aus Brüssel gespannt sein.
Auch die Arbeitskreise warten wieder mit diversen hochaktuellen Themen auf. So wird der Arbeitskreis I das Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität behandeln, ein Thema, das in der jüngsten Vergangenheit verstärkt Gegenstand der Diskussion gewesen ist.
Der Arbeitskreis II hat sich das Smartphone als Unfallursache zum Thema genommen und wird sich damit auseinandersetzen müssen, ob die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen überhaupt noch geeignet sind, die nahezu ununterbrochene Verwendung von Smartphones oder ähnlichen Geräten einzudämmen. Im täglichen Straßenverkehr verfestigt sich der Eindruck, dass dies nicht der Fall ist.
Der Arbeitskreis III wird sich mit dem "Dauerbrenner" der Senioren im Straßenverkehr beschäftigen und insbesondere die Frage zu klären haben, ob es im Hinblick auf die immer höher werdende Lebenszeit der Menschen noch zeitgemäß ist, zeitlich unbefristete Führerscheine auszugeben oder ob man hier mit regelmäßigen Pflichtuntersuchungen die Fahreignung kontinuierlich im Interesse der Fahrsicherheit überprüft.
Der Arbeitskreis IV behandelt die Sicherheit des Radverkehrs, der Arbeitskreis V wird sich mit der medizinischen Begutachtung von Unfallopfern auseinandersetzen. Hierbei wird es u.a. um die Frage gehen, welche Anforderungen an Gutachter und Gutachten zu stellen sind, zumal es ja häufig die Gutachter sind, die Haftpflichtprozesse entscheiden. Geht es um Personenschäden, hängen von den Ergebnissen Existenzen ab. Die Frage kann also von ihrer Gewichtung nicht hoch genug angesetzt werden. Weiterhin wird sich der Arbeitskreis mit dem aktuellen und auch kritischen Thema beschäftigen, in welcher Form Schweigepflichtsentbindungserklärungen gefasst sein müssen, um den aktuellen, insbesondere datenschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen. Natürlich ist es verständlich, dass der Versicherer des Schädigers ein Interesse daran hat, datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Jedoch darf dies auch nicht dazu führen, dass der Geschädigte immer seine persönlichsten Daten und Gesundheitsinformationen pauschal an einen unübersehbaren Kreis von Dritten freigibt. Als der Unterzeichner seine anwaltliche Tätigkeit begonnen hat, hat eine zweizeilige Erklärung diesbezüglich noch ausgereicht. Es ist zu hoffen, dass hier gemeinsam eine einvernehmliche Lösung auf den Weg gebracht werden kann.
Schließlich wird sich noch der Arbeitskreis VI mit der Abgaskrise und den daraus resultierenden Konsequenzen für Verbraucherschutz und Hersteller beschäftigen, ein Thema, das wohl auch für die nächsten Monate und ggf. Jahre Anlass für juristische Tätigkeit geben wird.
Zu guter Letzt untersucht der Arbeitskreis VII die Rolle der Polizei bei der Verkehrsüberwachung. Auch dies ein wichtiger Aspekt in Zeiten, in denen die Kommunen die Verkehrsüberwachung mehr und mehr in private Hände geben.
Genug Stoff also für spannende Diskussionen, ungeachtet der vielen Möglichkeiten, geschäftliche und private Kontakte zu pflegen und auszubauen.
Autor: Nicolas Eilers
RA Nicolas Eilers, Groß-Gerau
zfs 1/2017, S. 1